Der Bundesrechnungshof hat dem Nachrichtenmagazin FOCUS zufolge Schwachstellen in der deutschen Bankenaufsicht aufgedeckt. Die Bundesbank habe die aufgrund riskanter Geschäfte beinahe zusammengebrochene Mittelstandsbank IKB „in all den Jahren als unproblematisches Institut“ bewertet und damit als „grün“ eingestuft, zitiert FOCUS aus dem geheimen Entwurf des Rechnungshofberichtes, der dem Bundesfinanzministerium sowie dem Bundeswirtschaftsministerium zur Stellungnahme vorliegt.
Dem Rechnungshof zufolge hat die Bundesbank bereits 2002 die Frage geprüft, ob die IKB über ihre außerhalb der Bilanz geführten Zweckgesellschaften die gesetzlichen Kreditobergrenzen umgehe. Bundesbank und BaFin hätten aber gemeinsam die Auffassung vertreten, „dieser Bewertung nicht zu folgen“. Bei einem anderen Votum der deutschen Bankenaufsicht wäre jedoch „die Risikobereitschaft der IKB erheblich eingeschränkt worden“, kritisieren die Rechnungsprüfer.
„Dies hätte vermutlich auch Auswirkungen auf den gesamten deutschen Finanzmarkt haben können.“Wie spekulativ die Geschäfte der IKB waren, ließ sich nach Erkenntnissen des Rechnungshofs bereits im Februar 2004 in der internationalen Fachzeitschrift „Risk“ nachlesen. Dort seien die Anlagen der IKB als „risikoreicher“ als die ihrer Mitbewerber eingestuft worden, schreibt der Rechnungshof.
Die KfW, die seit 2002 faktisch Mehrheitsaktionärin der IKB gewesen sei, habe die Ausfallrisiken aber nie in ihre Risikoberichte aufgenommen.Alle Verantwortlichen haben sich nach den Worten des Rechnungshofes „mangels eigener Erkenntnisse“ auf die Aussagen des Vorstandes der IKB, die Einschätzung von Ratingagenturen sowie die Testate von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlassen.
Ihnen könne der „Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht werden“.Der Rechnungshof sieht die „Hauptverantwortung“ für das Finanzdesaster zwar beim Vorstand der IKB. Die KfW hätte jedoch erkennen können, „dass die Risikobereitschaft der IKB direkte Auswirkungen auf die KfW haben konnte“. Sie sei deshalb „ihrer besonderen Verantwortung als Förderbank des Bundes nicht gerecht geworden“.
Im Kontrollgremium der Staatsbank sei die IKB-Beteiligung zwischen 2003 und 2007 kein Thema gewesen, weil der KfW-Vorstand „keine besonderen Risiken mit der IKB verbunden sah“. Auch die beteiligten Bundesminister für Finanzen und Wirtschaft hätten bis zum Ausbruch der Finanzmarktkrise „angemessen“ gehandelt. Grundsätzlich sollten sich öffentlich-rechtliche Unternehmen aber nicht an privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen beteiligen, fordert der Rechnungshof: „Vorstände und Aufsichtsgremien – auch von öffentlich-rechtlichen Banken - sollten ausschließlich mit Fachleuten besetzt werden.“