Aktionskünstler im Visier der Staatsanwaltschaft. „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) kriminelle Vereinigung? Es drohen bis zu 5 Jahre Haft! Die Aktionskünstler poltern: Wer radikale Kunst kriminalisiert, ist selbst kriminell!
von Christian Hiß
„Aktionskünstler“ des „Zentrums für politische Schönheit“ sind in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der Vorwurf: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das ZPS hat angekündigt, Björn Höcke (AfD) auszuforschen und auszuspionieren bzw. das bereits getan zu haben. Ziel sei u.a. die Schaffung eines „zivilgesellschaftlichen Verfassungsschutzes.“ Doch die Politkünstler sind beim Stasi spielen vielleicht auch selbst Gegenstand von Ausforschungen und Ermittlungen geworden.
Die politischen Aktionskünstler, die sich selbst als „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) bezeichnen, hatten in der Nachbarschaft von AfD-Politiker Höcke ein Holocaust-Mahnmal nachgebaut und sodann eine „Langzeitbeobachtung“ angekündigt. Wie nun bekannt wurde, ermittelt die thüringische Staatsanwaltschaft Gera gegen das ZPS wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB).
ZPS im Visier der Ermittler: Vom Ausspähenden zum Ausgespähten
Das ZPS soll am Wohnort von Höcke „die aufwendigste Langzeitbeobachtung des Rechtsradikalismus in Deutschland“ durchgeführt haben, oder wie es die Staatsanwaltschaft Gera vermutet, den AfD-Politiker Björn Höcke ausgepäht und ausgeforscht haben – strafbare Stasi-Methoden. Zehn Monate soll dieser ‚Operativ-Vorgang’ angedauert haben.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera verwies gegenüber dem juristischen Onlinemagazin LTO auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, welche sich auch in Art. 6 der Thüringischen Landesverfassung finden. Die Staatsanwaltschaft überprüfe zurzeit, wie ernst die Behauptungen des ZPS zu nehmen seien bzw. wie ernst das Dementi sei, dass das ZPS hinterher schob. Das ZPS behauptete nämlich, die Überwachung sei nicht ernst zu nehmen gewesen und wäre „mit billigstem Überwachungsspielzeug und lächerlichen Kostümen“ durchgeführt worden.
Ausspähen von AfD-Politiker Höcke nur eine Farce?
Anders sieht das die Staatsanwaltschaft: § 201 a StGB verbietet die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und dieser Tatbestand steht mit im Zentrum des Verdachts, dass ZPS könnte kriminell sein. Wie die LTO aus Justizkreisen erfahren haben will, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen bereits eine Woche nach der Pressemitteilung des ZPS am 29. November 2017.
Von den bereits über ein Jahr andauernden Ermittlungen erfuhr das ZPS jedoch eher zufällig, als das thüringische Justizministerium in Beantwortung einer kleinen parlamentarischen Anfrage eine Liste zu den laufenden Verfahren nach § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) herausgab. Auf dieser Liste fanden sich neben Hooligans und links- und rechtsradikalen Gruppen auch eine „Gruppierung von Aktionskünstlern“.
Es drohen bis zu 5 Jahre Haft! Die Aktionskünstler poltern: Wer radikale Kunst kriminalisiert, ist selbst kriminell!
Dass im Falle einer Verurteilung nach § 129 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren droht, kümmert das ZPS wohl weniger. In einer Stellungnahme schrieben die Hobbyspione: „Der Staat radikalisiert sich im Kampf gegen unsere Aktionen zunehmend selbst. Wenn radikale Kunst kriminalisiert wird, handelt der Staat kriminell.“
§ 129 StGB: Geheimdienstliche Befugnisse für die Ermittler
Doch die laut Presse seit über 16 Monaten andauernden Ermittlungen gegen das ZPS dürften die Ausspähenden zu Ausgespähten gemacht haben. Der Tatbestand der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ stellt eine Besonderheit dar, da keine spezielle Straftat im Mittelpunkt steht. Es reicht viel eher, wenn der Verdacht besteht, eine Gruppe bzw. deren Mitglieder könnten eine Straftat begehen.
Der Paragraph gilt Strafjuristen auch als Ausforschungsparagraph, er dient den Ermittlern, um Strukturen zu beleuchten: wer gehört dazu, was macht die ins Visier geratene Gruppe? Dazu dürfen sich die Ermittler dann auch aus einem bunten Strauß an verdeckten Maßnahmen bedienen. Datenabfragen bei Banken, Fluggesellschaften, der Bahn bis hin zur Wohnraumüberwachung – alles erlaubt.
Die Aktionen des ZPS entbehren so nicht einer gewissen Ironie. Angetreten, um AfD-Politiker Höcke zu auszuforschen und zu demontieren, haben sie sich selbst ins Visier der Ermittler gerückt und wurden vermutlich selbst ausgespäht. Eine Demontage droht im Falle einer Verurteilung: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.