Das jüngste Verbot von Leerverkäufen bei bestimmten Finanzdienstleister-Aktien weckt auch bei anderen Branchen Begehrlichkeiten.
Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" haben sich eine Reihe von deutschen Immobilienaktiengesellschaften, darunter Colonia Real Estate und IVG, an die Bundesregierung gewandt, um auch in den Katalog der geschützten Aktien aufgenommen zu werden.
Wetten auf fallende Aktienkurse sollen damit erschwert werden. Weder beim Bundesfinanzministerium noch bei den betroffenen Unternehmen war dazu jedoch gestern Abend noch eine Stellungnahme zu erhalten.Durch ihre traditionell hohe Verschuldung gelten Immobilien-Aktien als Quasi-Finanzdienstleister.
Sie hatten in den vergangenen Monaten stark Federn gelassen. Im Angesicht der Beinahe-Pleite des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate waren einzelne Titel am Montag sogar um fast 20 Prozent eingebrochen – etwa die des Bonner Immobilienkonzerns IVG.
Laut Analysten lag dies an einer hohen Zahl von Leerverkäufen. Auch in Großbritannien hatte sich die Immobilien-Branche an die Finanzaufsicht Financial Services Authority (FSA) gewandt. Diese hatte jüngst jedoch ausgeschlossen, das Leerverkaufs-Verbot auf Immobilienaktien auszudehnen.