Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat nach Informationen der "Financial Times Deutschland" prüfen lassen, inwiefern sie für eine andere Landesbank im Falle ihrer Pleite einstehen müsste. Die Bank hatte im Mai ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Gleiss Lutz in Auftrag gegeben, das inzwischen vorliegt. In Sparkassen- und Landesbankenkreisen wurde in den vergangenen Tagen geflüstert, LBBW-Chef Siegfried Jaschinski stelle sich auf den Standpunkt, dass er im Falle einer Landesbankenpleite nicht automatisch zahlen müsse. Und: Er wolle damit den Haftungsverbund der öffentlich-rechtlichen Bankengruppe untergraben. Deren Sicherungssystem sieht eigentlich eine Institutssicherung vor: Das heißt, dass Sparkassen und Landesbanken nicht pleite gehen können, sondern immer voneinander gerettet werden.In der Branche herrscht daher großes Unverständnis über Jaschinskis. „Es ist absolut verantwortungslos, ein solches Gutachten in der jetzigen Phase überhaupt anfertigen zu lassen“, sagten mehrere Personen. Insbesondere inmitten der derzeit tobenden Finanzkrise, in der viele Kunden um ihre Einlagen bei den Banken fürchten, schüre das weitere Ängste. Zumal der Eindruck entstehen könne, dass Jaschinski sich akut für die Pleite einer anderen Landesbank wappne. Sowohl um die BayernLB als auch um die WestLB gibt es derzeit immer wieder Gerüchte, dass ihre Lage dramatischer ist als bislang bekannt.
Die LBBW erklärte auf Nachfrage, dass es in dem Gutachten um die Klärung von Haftungsverhältnissen innerhalb des LBBW-Konzerns gehe. Anlass des Gutachtens sei die Integration der Sachsen LB in den LBBW-Konzern gewesen, die die Bank aber schon im vergangenen Jahr übernommen hatte. Die Bank räumte ein, dass das Gutachten als allgemeinverbindlich für die Landesbankenbranche interpretiert werden könne, was nicht beabsichtigt gewesen sei. Nach Angaben der LBBW stellt das Gutachten aber nicht die Institutssicherung in Frage. Vielmehr habe es ergeben, dass der Haftungsverbund der Landesbanken im Falle einer Landesbankenpleite hafte – allerdings nur parallel zu den Gewährträgern des betroffenen Instituts.