Die Eltern eines Gymnasiasten müssen ein Bußgeld von 50 Euro zahlen, weil sie ihren Sohn an einem Moscheebesuch seiner Klasse nicht teilnehmen ließen. Jetzt bleibt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht.
Seit bald drei Jahren beschäftigt der sogenannte Moscheestreit Behörden und Richter. Es geht um einen Jungen, der im Juni 2016 nicht an einem Moscheebesuch seiner siebten Klasse des Gymnasiums Kronwerk teilnahm. Seine Eltern behielten ihn zuhause, weil sie ihren Sohn nicht religiösem Einfluss aussetzen wollten.
Die Schule plante einen Moscheebesuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts.
Hintergrund: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied am Dienstag, eine Rechtsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zuzulassen. Damit ist der Bußgeldbescheid von 50 Euro nun nicht mehr anfechtbar.
Die fragliche Moschee in Rendsburg ist Teil der Milli-Görüs-Bewegung. Der Verfassungsschutz hat ihr eine teilweise extremistische und antisemitische Zielsetzung vorgeworfen.