Das ZDF im August 2018 am Rande einer Pegida-Demonstration einen Mann mit einem schwarz-rot-goldenen Anglerhut gefilmt und zur Schau gestellt. Der Betroffene fordert nun Schadenersatz wegen Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung,
Ein ehemaliger Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamtes – bekannt geworden als Dresdner »Hutbürger« – fordert eine Entschädigung vom ZDF und einem Kameramann, wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Es gehe um eine Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung, sagt der Anwalt von Maik G., der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah.
Die Entschädigung solle »nicht unter 20 000 Euro« liegen. Maik G., einst Buchprüfer im Landeskriminalamt, hatte im August 2018 am Rande einer Pegida-Demonstration mit einem schwarz-rot-goldenen Anglerhut, Sonnenbrille und roter Weste lautstark gegen ein ZDF-Team protestiert und gesagt: »Sie haben mich ins Gesicht gefilmt.«
Krah versichert, der inzwischen in eine andere Behörde versetzte Staatsdiener sei nur »gelegentlich« zu Pegida-Demonstrationen gegangen und habe oft eine Fahne Israels dabei gehabt, weil er ein »großer Bewunderer« dieses Staates sei. Er habe den Kameramann damals irrtümlich für einen »Antifa-Fotografen« gehalten; Hut und Sonnenbrille habe er getragen, um »auch im Hinblick auf sein Beschäftigungsverhältnis« nicht erkannt zu werden.
Durch die Veröffentlichung habe er arbeitsrechtliche Konsequenzen ertragen müssen und sei deutschlandweit verunglimpft worden.