Ein Blick in die Vergangenheit des Tatverdächtigen des Lübcke-Mords: Für die Behörden ein Déjà-vu. Gleiche Ungereimtheiten wie beim NSU. Schon wieder Hessen. Wieder dieselben Verwicklungen?
von Christian Hiß
Nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten sind noch viele Fragen offen. Aber ein Blick in die Vergangenheit des dringend tatverdächtigen Stephan Ernst (45) zeigt: Er hatte Kontakt zu gewaltbereiten Rechtsextremen, deren Namen schon im Zusammenhang mit dem NSU auftauchten. Der Verfassungsschutz hat ihn vor Jahren einmal als gefährlich eingestuft, beobachtet. Wann Ernst vom Schirm der Ermittler verschwand und warum: unklar.
Nach den NSU-Morden: Schon wieder Hessen
Alle zehn Opfer der siebenjährigen Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) stammten aus Hessen. Nach Lübckes gewaltsamen Tod steht wieder Nordhessen im Fokus genau wie Hessens Sicherheitsbehörden.
Der Versuch des hessischen Landtages, die NSU-Morde und die Rolle der eigenen Behörden, insbesondere des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, aufzuklären dauerten bis Sommer 2018. Sie blieben weitgehend ergebnisoffen. Vieles liegt noch immer im Dunkeln. Nun soll der Kasseler Regierungspräsident Opfer eines einzelnen Rechtsextremen geworden sein und wieder sind die Umstände so mysteriös wie bei den NSU-Morden. Wieder bedeckt sich der Verfassungsschutz.
Gesperrte Verfassungsschutzakte: Debatte im Hessischen Landtag
Seit einem „Löschmoratorium“ aus 2012 (NSU-Untersuchungsausschuss) seien beim hessischen Verfassungsschutz keine Akten mehr vernichtet worden. Sie seien jedoch dem Zugang der Ermittler entzogen. Am Mittwoch (19.6.) beschäftigte sich der hessische Landtag mit dem Mordfall Lübcke. Die Linke forderte eine Veröffentlichung der Verfassungsschutzakte von Stephan Ernst; die SPD fragte, weshalb nicht von Beginn an, ein mögliches politisches Tatmotiv untersucht worden ist. Einig waren sich die Parlamentarier allein darin, dass der Mordfall schnell aufgeklärt gehöre.
Hessen Verfassungsschutz: Schützt er im Zweifel sich selbst oder die Verfassung?
Hinter der Frage der SPD verbirgt sich jedoch eigentlich die Frage: Hat der hessische Verfassungsschutz überhaupt etwas aus der Mordserie des NSU gelernt. Wird er seinem Namen gerecht oder schützt er im Zweifel sich selbst statt der Verfassung. In der kommenden Woche muss sich der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) dem Innenausschuss stellen. In einer Sondersitzung soll der Fall Lübcke erörtert werden.
Sondersitzung Innenausschuss: Mordfall Lübcke, Rechtsextreme Umtriebe in Hessens Polizei
Der Innenminister dürfte ausreichend Übung haben. Er musste sich zuletzt häufiger im Innenausschuss Fragen zu rechtsextremen Umtrieben innerhalb der hessischen Landespolizei stellen. Auslöser war ein mit „NSU 2.0“ unterzeichnetes Drohschreiben, das einer Frankfurter Anwältin zugestellt wurde. Absender: Hessens Polizei.