Zuerst eine Vorbemerkung: Es ist für einen Aussenstehenden schwierig, sich eine Meinung zu solchen komplexen Fragen zu bilden. Von aussen mag vieles einfacher erscheinen, als es wirklich ist. Es ist gut zu wissen, dass in der UBS sehr erfahrene und gut ausgebildete Leute arbeiten, die sich heute der wirklichen Probleme und ihrer Verantwortung bewusst sind.
Zu Ihrer Frage: Theoretisch ist vieles vorstellbar; faktisch halte ich das für ausgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass selbst im Falle eines Konkurses, was immer das genau heisst, die Kerntätigkeiten der UBS nicht eingestellt würden. Kurz: Die UBS mag in der Zukunft andere Strukturen und andere Eigentümer haben, die wesentlichen Tätigkeiten bleiben bestehen. Kritisch sind hingegen die Zeitverhältnisse, solche Änderungen durchzuführen.
Was würde ein Konkurs der Grossbank für die Schweiz bedeuten?
Die Vorstellung, die organisatorischen Einheiten der UBS könnte ihre weitreichenden Dienstleistungen für andere Banken nicht mehr erbringen, keine Zahlungen für Klein- und Mittelunternehmen mehr leisten oder keine grossen Vermögen mehr verwalten, halte ich für abwegig. Ich gehe davon aus, dass entweder die Bank selber oder mindestens die Bankenaufsicht dafür sorgt, dass mögliche Kontrollwechsel rechtzeitig analysiert, vorbereitet und eingeleitet wurden respektive werden, wenn es die Umstände verlangen.
Ist die UBS beim derzeitigen Aktienkurs ein Übernahmekandidat?
Zu behaupten, die UBS sei ein Übernahmekandidat, heisst, dass ein neuer oder ein bestehender Eigentümer ein grosses Paket von beispielsweise 30% erwirbt und – ganz wichtig – einen entsprechenden Einfluss auf die Geschäftsleitung ausübt. Das macht ein potenzieller Eigentümer aber nur, wenn er genau weiss, was er in der heutigen konkreten Situation der UBS in zentralen Bereichen anders und besser machen würde und dass er die vorhandenen Risiken genügend gut abschätzen kann.