Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Strafen für Steuerhinterziehungdeutlich verschärft. Bei hinterzogenen Millionenbeträgen müssen dieSteuersünder künftig in aller Regel hinter Gitter, entschied dasKarlsruher Gericht in einem Grundsatzurteil.
Eine Aussetzung der Strafezur Bewährung sei nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bereits beiBeträgen von mehr als 100.000 Euro müssen nun laut BGH in der RegelFreiheitsstrafen verhängt werden, die aber noch zur Bewährungausgesetzt werden könnten.
Mit seinem Urteil stellte der 1. BGH-Strafsenat für Steuerhinterziehungerstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Beträgeorientieren. Bis 50.000 Euro sind danach im Normalfall Geldstrafenangezeigt, bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. "Beisechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafeunerlässlich", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack bei derUrteilsverkündung.