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ROG: Maas Hassgesetz bedroht Presse- und Meinungsfreiheit

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert den von Heiko Maas vorgestellten Gesetzentwurf gegen Hassbotschaften. Autokraten und Diktatoren aller Welt könnten sich die Auflistung zum Vorbild nehmen.

 

Von David Pabst

Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Gesetzentwurf gegen Hassbotschaften in sozialen Netzwerken als Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit.

 

Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, „offensichtlich strafbare“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren (http://t1p.de/uwoi). Halten sie sich nicht daran, könnten Bußgelder in Millionenhöhe auf sie zukommen.


„Mit diesem Gesetzesentwurf wirft der Bundesjustizminister einen zentralen Wert unseres Rechtsstaats über Bord: dass die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte zum Entschluss kommen, dass eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist“, sagte ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp.

 

„Facebook und andere soziale Netzwerke dürfen nicht zum Hüter über die Meinungsfreiheit werden. Dass ausgerechnet der Justizminister diese private Rechtsdurchsetzung in Gesetzesform gießen will, ist beschämend.“

Um gegen Hetze im Netz vorzugehen, braucht es globale Lösungen und keine nationalen Gesetze, die letztlich nichts anderes sind als Symbolpolitik und die Meinungsfreiheit beschränken.


Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen laut Gesetzentwurf verpflichtet werden, alle drei Monate über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten. Wer dafür verantwortlich ist, dass strafbare Inhalte spät, gar nicht oder nicht vollständig gelöscht werden, könnte mit einem Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro bestraft werden. Für das Unternehmen selbst soll die Strafe bis zu 50 Millionen Euro betragen können (http://t1p.de/tg7l).


FAKE NEWS“ ALS RECHTFERTIGUNG

Der Katalog an zu löschenden Inhalten, darunter Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung, wirkt willkürlich zusammengestellt, und die Definitionen im Strafgesetzbuch sind sehr vage. Autokraten und Diktatoren aller Welt könnten sich die Auflistung zum Vorbild nehmen, um mit ähnlichen Vorgaben gegen Journalisten und Oppositionelle vorzugehen.


Das Justizministerium nennt den Begriff „Fake News“ mehrfach in der Gesetzesbegründung. Es ist sehr problematisch, dass sich das Ministerium den Begriff unreflektiert zu eigen macht. US-Präsident Donald Trump hat mit dem Begriff renommierte Medien wahllos diskreditiert. 


Maas verweist zur Begründung für die Gesetzesinitiative auch auf den US-Wahlkampf. Mehrere Studien haben jedoch gezeigt, dass der Einfluss von Fake News auf den Ausgang der US-Wahl deutlich überschätzt wurde. So fanden Forscher der Universität Stanford heraus, dass ein Artikel eine Wirkung wie 36 Wahlwerbespots gehabt haben müsste, um die Wahl zu beeinflussen (http://t1p.de/gkiq).

 

Umfragen deuten darauf hin  dass die US-Bürger für sich selbst „Fake News“ gar nicht als Problem wahrnehmen und durchaus erkennen, wenn offensichtlich falsche oder propagandistische Nachrichten in ihrem Newsfeed auftauchen (http://t1p.de/f9h7). Dennoch glauben sie, dass „Fake News“ dauerhaft die Demokratie gefährden könnten – wohl vor allem, weil in den Medien ständig darüber debattiert wird und Politiker ihn nutzen, um missliebige Meinungen zu kontern.


VORTEILE SOZIALER NETZWERKE

Fraglos gibt es Hass im Netz. Doch soziale Netzwerke haben trotz aller Kritik einen positiven Effekt für die Presse- und Meinungsfreiheit gebracht und können bisweilen demokratisierend wirken. Gerade Journalisten haben neue Distributionswege gefunden, die ihnen – auch in Ländern mit zensiertem Internet – ermöglichen, direkt mit ihren Lesern in Kontakt zu treten und dabei möglicherweise staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit zu umgehen. Der Gesetzentwurf hat das Potenzial, diese positiven Effekte nachhaltig zu schwächen.


Hinzu kommt, dass Justizminister Maas offenbar kein Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung hat. Beiträge, die gegen Gesetze verstoßen, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich gelöscht werden. Wer aber gegen Gesetze verstößt, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden.


Es fehlt daher die Forderung, dass Netzwerke Fälle zur weiteren Verfolgung an die Justiz weiterleiten. Zugleich müssen die Löschpraktiken regelmäßig in ordentlichen Gerichtsverfahren überprüft werden.


Die sozialen Netzwerke müssen in den Prozess eingebunden werden. Doch statt nur den sozialen Netzwerken die Verantwortung zu übertragen, sollte Maas zuallererst vor der eigenen Türe kehren. Das Problem der Rechtsdurchsetzung besteht nicht nur, aber auch, weil die deutsche Justiz lange benötigt, um Streitfälle zu bearbeiten. Wünschenswert wären spezielle Stellen mit ausgebildeten Juristen, die die Löschpraktiken der sozialen Netzwerke begleiten und für eine rechtskonforme Auslegung der Mechanismen sorgen.


KEINE ÖFFENTLICHE DEBATTE

Die Anordnung von drakonischen Bußgeldern und Löschfristen wird dazu führen, dass soziale Netzwerke im Zweifel gegen die freie Meinungsäußerung handeln werden, um Bußgeldern zu entgehen. Angesichts des eng gesetzten Zeitrahmens des Gesetzes wird den sozialen Netzwerken kaum Zeit bleiben, Mechanismen wirksam zu testen und Testergebnisse einer öffentlichen Debatte auszusetzen.


Wichtig wäre zudem die Verpflichtung, dass soziale Netzwerke die Löschkriterien detailliert offenlegen. Dies gilt für Löschung aufgrund von Hate Speech, vor allem aber im Bereich der „Fake News“. Bei „Propaganda“ wird es regelmäßig noch schwieriger sein für die sozialen Netzwerke, den Wahrheitsgehalt von Inhalten zu bestimmen. Die Gesellschaft muss bis ins letzte Detail wissen, wie über die Meinungsfreiheit geurteilt wird.


Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der Journalisten hierzulande finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.

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