Lieber Investor,
im Februar hat der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt. Geklagt hatte die Bausparkasse Wüstenrot. Sie wolle alte Bausparverträge kündigen, die, obwohl schon lange zuteilungsreif, von den Kunden noch nicht abgerufen wurden. Zwar waren die Guthabenzinsen der Bausparkassen in der Vergangenheit nie der Renner, aber in Zeiten niedriger Zinsen ist eine Rendite von zwei oder 2,5 Prozent nicht zu verachten, besonders, wenn sie auf eine sichere Anlageform gezahlt wird.
In den 1990er Jahren haben die Bausparkassen diese Verträge als sichere Sparformen beworben und sie auch an jene Anleger verkauft, bei denen auch für die Bausparkasse von vornherein klar war, dass die Kunden das mit dem Bausparvertrag verbundene Darlehen niemals in Anspruch nehmen werden.
Solange die Guthabenzinsen hoch waren und andere Banken mehr als zwei oder zweieinhalb Prozent gezahlt haben, waren diese genügsamen Kunden ein gutes Geschäft für die Bausparkassen. Erst als die Zinsen mehr und mehr in den Keller fielen, wurden diese Altverträge zunehmend zu einem Problem, denn sie waren vergleichsweise teuer.
So wundert es nicht, dass die Bausparkasse diese Kunden loswerden wollten. Berufen haben sie sich dabei auf einen Paragraphen, der vom Gesetzgeber ursprünglich zum Schutz der Verbraucher in die Verträge aufgenommen worden ist. Er gibt dem Kreditnehmer nach zehn Jahren das Recht zu einer Kündigung des Kreditvertrages.
Auch andere „Kreditnehmer“ werden dem Beispiel folgen
Was bei einer Immobilienfinanzierung eine feine Sache ist, wenn während der Laufzeit des Kredits die Zinsen fallen, wird für die Sparer nun zu einer schallenden Ohrfeige, denn ihnen gegenüber sehen sich die Bausparkassen als die Kreditnehmer und damit berechtigt, nach zehn Jahren den Vertrag zu kündigen. Der Bundesgerichtshof hat diese Sichtweise bestätigt.
Für alle Sparer und nicht nur die betroffenen Bausparer wird diese Entscheidung sehr weitreichende Konsequenzen haben. Es droht eine ganze Lawine von Folgereaktionen, denn nicht nur die Bausparkassen sind in der Ansparphase die Kreditnehmer ihrer Kunden. Andere Banken oder Versicherungen sind es auch. Etwa dann, wenn sie langlaufende Banksparverträge oder Versicherungen mit ihren Kunden abgeschlossen haben, die für die eingezahlten Guthaben, relativ hohe Zinssätze und Bonuszahlungen vorsehen.
Auch so mancher Riestervertrag wird in diese Kategorie fallen und ist nun von der Kündigung durch die Bank oder die Versicherung bedroht, denn bedingt durch die lange Laufzeit bis zur Rente und das noch vergleichsweise hohe Zinsniveau beim Abschluss, ist die Ausgangslage ähnlich wie die der von Wüstenrot gekündigten Bausparverträge.
Sparer, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, müssen nun befürchten, dass sich ihr Vertragspartner die Argumentation der Bausparkassen zu eigen macht, sich ebenfalls als Kreditnehmer sieht und deshalb nach zehn Jahren Laufzeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.