Schäuble im F.A.Z.-Interview: Euro-Rettungsschirm entspricht unserer nationalen Verantwortung. Regelungsmonopol des Nationalstaats hat sich "ad absurdum geführt". - „Der EFSF ist weder der Weg zu Eurobonds noch zur Transferunion“.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z. / Donnerstagsausgabe) hervorgehoben, dass der Euro-Rettungsschirm „unserer europäischen und nationalen Verantwortung“ entspreche. „Der EFSF ist weder der Weg zu Eurobonds noch zur Transferunion“. Das alte Regelungsmonopol des Nationalstaats habe sich „ad absurdum geführt“, sagte Schäuble der F.A.Z.
„Natürlich ist es richtig, wie es das Bundesverfassungsgericht sagt, dass die europäische Einigung eines Tages an eine Grenze kommen kann, wo man über eine neue Verfassung nachdenken muss.“ Aber zur Zeit gehe es darum, „durch die begrenzte Übertragung von Kompetenzen unser gemeinsames Europa schlagkräftiger und stärker zu machen.“ Zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagte der CDU-Politiker: „Im Hinblick auf die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes mahne ich zur Zurückhaltung.“
Es sei kein Zufall, „dass die Institutionen, die dem politischen Streit entzogen sind, das höchste Ansehen genießen: Das Bundesverfassungsgericht, der Bundespräsident, die Bundesbank.“ Diejenigen, die die politische Macht hätten, „sollten nie zu hundert Prozent beliebt sein. Damit haben wir ganz schlechte Erfahrungen gemacht in Deutschland“, sagte Schäuble der F.A.Z. „Aber wir brauchen Institutionen, in denen sich das Volk wiederfindet.“ Die „so genannten Wutbürger“ akzeptierten dagegen „nicht einmal mehr die Bestandskraft derartiger Entscheidungen.“ Das sei „eine gefährliche Entwicklung für unser Staatssystem.“ -„Interessant ist, dass inzwischen sogar Parteien wählbar erscheinen, die sagen: „Wir haben keine Ahnung“, fügte Schäuble hinzu.
Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, Vassilios Skouris erinnerte das Bundesverfassungsgericht in der F.A.Z daran, dass es „trotz seiner großen Verdienste auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes keine Sonderbehandlung beanspruchen kann, sondern dasselbe Schicksal mit den anderen mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichten teilen muss.“ Skouris hob in einem Beitrag zum 60jährigen Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass bestimmte Passagen des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts „befremdlich“ wirkten. Zum Aufruf des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog, den Europäischen Gerichtshof zu „stoppen“ schreibt Skouris in der F.A.Z: „Solche starken Aufrufe verkennen die Tatsache, dass echte Konflikte unter Gerichten dieser Güte keinen Sieger, sondern nur Verlierer kennen.“