Rund 250 Bundestagsabgeordnete nutzen "Topbonus Gold Karte" von Air Berlin. Das Geschenk von Air Berlin gebe es schon seit 2008. Politiker bekommen damit 40 Prozent Bonus auf alle gesammelten Meilen. Normale Kunden der Fluglinie erlangen die Vorteile dieser Karte erst nach 40 000 „Statusmeilen“.
Die Bundestagsverwaltung hat der Berliner Zeitung (Freitags-Ausgabe) bestätigt, dass rund 250 Abgeordnete die Topbonus Card Gold „sporadisch“ nutzen, die ihnen von Air Berlin geschenkt wurde. Etwa 20 Bundestagsabgeordnete nutzen die Karte regelmäßig, hieß es. Das Geschenk von Air Berlin gebe es schon seit 2008. Dies geht auch aus einem Schreiben des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert hervor, welches der Berliner Zeitung vorliegt. Politiker bekommen damit 40 Prozent Bonus auf alle gesammelten Meilen. Normale Kunden der Fluglinie erlangen die Vorteile dieser Karte erst nach 40 000 „Statusmeilen“.
Jeder Abgeordnete unterschreibe regelmäßig auf seiner Reisekostenabrechnung, dass die bei Dienstflügen gesammelten Meilen vom Bundestag zum Erwerb von künftigen Dienstflügen genutzt werden sollen, so der Bundestag. Bei Lufthansa Flügen verwaltet die Bundestagsverwaltung die Meilenkonten der Abgeordneten und setzt angefallene Bonusmeilen zum Kauf neuer Dienstflüge ein. Anders bei Flügen mit Air Berlin: Hier soll der Abgeordnete bei jeder Buchung selbst im Reisebüro des Bundestages darauf hinweisen, dass angefallene Bonusmeilen von Air Berlin zum Kauf künftiger Dienstflüge verwendet werden sollen.
„Die Bundestagsverwaltung sollte alle Fluggesellschaften gleich behandeln“, so Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International. „Während die Bonusmeilen des Lufthansa fliegenden Abgeordneten kontrolliert werden, wird es dem Air Berlin fliegenden Abgeordneten leicht gemacht, Bonusmeilen für sich selbst zu verwenden“. Deutschland brauche dringend ein verpflichtendes Lobbyistenregister mit einem Verhaltenskodex, was erlaubt ist und was nicht, so Humborg. „Auch eine Debatte über Journalisten-Rabatte bei Fluggesellschaften ist längst überfällig“, so Humborg. „Wenn ein Journalist bei der Recherche Vorteile von Air Berlin genutzt hat, sollte dies auch unter dem Artikel stehen.“