EU-Rechnungshöfe wollen Euro-Rettungsschirm kontrollieren. In ihrem Papier fordern die Rechnungshöfe nationale Parlamente und Regierungen auf, die Satzung des ESM um Vorschriften für eine „wirksame externe Finanzkontrolle“ zu erweitern.
Die Rechnungshöfe der EU-Staaten beanspruchen die Finanzkontrolle über die Milliardenhilfen des geplanten europäischen Rettungsschirms (ESM). Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. Mittwochsausgabe) unter Berufung auf eine gemeinsame Stellungnahme der Rechnungskontrollbehörden für das Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am kommenden Wochenende.
Initiator war der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels. In ihrem Papier fordern die Rechnungshöfe nationale Parlamente und Regierungen auf, die Satzung des ESM um Vorschriften für eine „wirksame externe Finanzkontrolle“ zu erweitern. Verbesserte Kontrollbestimmungen seien Grundvoraussetzung, um eine unabhängige und objektive Unterrichtung der Parlamente zu gewährleisten und „prüfungsfreie Räume“ zu vermeiden. Der ESM soll von Juli 2013 an zur Stabilisierung des Euro Einzahlungen und Garantieverpflichtungen von insgesamt 700 Milliarden Euro umfassen. Trotz der riesigen Summen sind im ESM-Statut bisher nur ein interner Prüfungsausschuss und eine vage formulierte Abschlussprüfung vorgesehen, aber keine unabhängige Überwachung des Finanzgebarens von außen.
Diese Bestimmungen „widersprechen eklatant internationalen Standards zur Organisation interner und externer Kontrolle“, heißt es in erläuternden Unterlagen der Rechnungshöfe. Ihre Änderungsvorschläge sehen vor, dass der Gouverneursrat des ESM ein Prüfungsgremium aus Vertretern der nationalen Rechnungshöfe benennt, die sich innerhalb festgelegter Amtszeiten nach dem Rotationsprinzip abwechseln. Das Gremium bekäme weitreichende Befugnisse.
Es soll eigene Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und des Risikomanagements durchführen können und Jahresberichte erstellen. Dazu bekäme es vollen Zugriff auf alle dafür benötigten Informationen des ESM. Zusätzlich könnte es jederzeit aus eigener Initiative Sonderberichte zu auffälligen Sachverhalten vornehmen und darüber nationale Parlamente und Rechnungshöfe informieren.