Das Sondergremium des Bundestags zum EFSF-Fonds darf vorerst nichts entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht erließ eine entsprechende Anordnung - es folgte damit dem Antrag von zwei SPD-Abgeordneten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem Eilantrag zur parlamentarischen EFSF-Kontrolle stattgegeben. Demnach hegen die Richter Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen Sondergremiums, das den Euro-Rettungsschirm kontrollieren soll. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz hatte gegen das Gremium geklagt, da er durch die Einsetzung der neunköpfigen Gruppe seine Rechte als Abgeordneter verletzt sah.
Parallel zur Aufstockung des EFSF hatte der Bundestag Ende September auch seine Mitspracherechte bei Entscheidungen des Rettungsschirms neu geregelt. Künftig müssen alle EFSF-Maßnahmen, bei denen deutsche Steuergelder eingesetzt werden, vorab vom Bundestag genehmigt werden. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sollte ein neunköpfiges Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses entscheiden, welches am Mittwoch gewählt wurde. Mit der heutigen Entscheidung darf das Gremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen.
Schäffler lobt Karlsruher EFSF- Entscheidung
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hat es begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Teil der Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF vorläufig gestoppt hat. "Die Eilentscheidung des Verfassungsgerichts ist eine Ohrfeige für`s Parlament", sagte Schäffler "Handelsblatt-Online". Die Konsequenz daraus müsse sein, das die Abgeordneten die "Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer entscheiden" dürften, sondern wenn immer möglich im Plenum des Bundestages.
"Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und nicht nur von neun Abgeordneten", betonte das FDP-Bundesvorstandsmitglied. Das neue Sondergremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms kann nach der Karlsruher Entscheidung seine Aufgaben nicht wahrnehmen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag von zwei Abgeordneten auf einstweilige Anordnung statt. Die SPD-Politiker Swen Schulz und Peter Danckert kritisieren, es sei nicht gerechtfertigt, einer solch kleinen Gruppe Entscheidungen über Milliardensummen zu übertragen. Das Sondergremium besteht aus neun Mitgliedern. Es war vor Kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen oder vertraulichen Fällen über EFSF-Hilfen zu bestimmen.