Eichel klagt vor Bundesverwaltungsgericht auf 6.350 Euro mehr Pension. Bisher erhält Eichel nur eine Pension als Bundesminister und Ex-Bundestagsabgeordneter von zusammen rund 8.200 Euro. Bekäme er vor dem Bundesverwaltungsgericht recht, würde sein Pensionsanspruch auf rund 14.550 Euro steigen.
Das Bundesverwaltungsgericht will am 24. November über zusätzliche Pensionsansprüche von rund 6.350 Euro im Monat des früheren Bundesfinanzministers Hans Eichel verhandeln. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Dienstagausgabe) will Eichel feststellen lassen, ob es rechtlich zulässig war, ihm Pensionsansprüche zu kürzen, die ihm für seine Tätigkeit als Beamter und Oberbürgermeister der Stadt Kassel zustehen.
Dem "Bild"-Bericht zufolge geht der Rechtsstreit Eichels um seine Pensionsansprüche damit in die 3. Instanz. Das Verwaltungsgericht Kassel hatte ihm im April 2008 recht gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Hessen hatte das Urteil Ende 2009 aufgehoben. Gegen diese Entscheidung hat Eichel nun vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt. In dem Verfahren "Hans Eichel gegen Stadt Kassel" (Aktenzeichen 2 C 57.09) geht es um die Frage, ob dem Ex-Minister seine Pensionsansprüche gegen die Stadt Kassel und das Land Hessen aufgrund des Bundesministergesetzes vollständig gekürzt werden konnten.
Bisher erhält Eichel nur eine Pension als Bundesminister und Ex-Bundestagsabgeordneter von zusammen rund 8.200 Euro. Bekäme er vor dem Bundesverwaltungsgericht recht, würde sein Pensionsanspruch auf rund 14.550 Euro steigen. Eichels Pensionsansprüche als Oberbürgermeister von Kassel seien "bei seinen aktuellen Versorgungsbezügen vollständig eliminiert und unberücksichtigt geblieben", erklärte Eichels Rechtsanwalt Wolfgang Klemt zur Klage. Eichel erhalte weniger, "als er erhalten würde, wenn er nicht acht Jahre als Ministerpräsident des Landes Hessen und zusätzlich sechseinhalb Jahre als Bundesfinanzminister gearbeitet hätte". Klemt zu "Bild": "Das kann nicht rechtens sein."
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