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Europa, Euro, Irrenhaus

Der neue EZB-Präsident Draghi will Griechenland nicht rauswerfen, weil das gegen Verträge verstößt. Völlig außer Acht lässt der Italiener, dass EZB, EU und die Eurozone die wichtigsten Verträge schon gebrochen haben. Eurozone = Chaos, Katastrophe und Rechtsbruch. Wieviele Vereinbarungen müssen noch gebrochen werden, um einzusehen, dass die Gemeinschaftswährung nicht funktioniert?

 

von Michael Mross

Zu der Frage, ob Griechenland aus dem Euro austreten solle, gab der frisch inthronisierte EZB-Präsident eine Antwort, welche man unter der Rubrik "Realsatire" verbuchen muss:

 

Draghi: "Wir sind an den Vertrag gebunden"
EZB-Präsident Mario Draghi hält einen Ausstieg Griechenlands aus der Euro-Zone für nicht vorstellbar. Eine solche Möglichkeit sähen die EU-Verträge überhaupt nicht vor, sagte der neue Chef der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. "Das steht nicht im Vertrag. Wir sind an den Vertrag gebunden. Wir können uns nicht Situationen vorstellen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind."
 
Wer - bitteschön - fühlt sicht denn derzeit noch einen Vertrag gebunden? Weder die Schuldensünder, noch die EZB, noch die Politiker der Eurozone: Alles Makulatur! Die einzigen, welche an die Verträge glaubten, sind die meisten Bewohner der Eurozone. Und die fordern: Weg damit!
 

Gesetze? Vereinbarungen? Welche Verträge?
EU, EZB und Co., die Gläubigerstaaten und die Schuldensünder der siechen Südschiene haben bisher alle Verträge gebrochen, die wichtig sind. Überall wurden nicht nur Tabus, sondern handfeste und juristisch zweifelsfreie Vereinbarungen gebrochen. Insofern ist die Aussage Draghis ziemlich witzig. Wer hält sich denn heute noch an Verträge? Aber der neue Mann von der EZB versteht sicherlich keinen Humor. Fakt ist jedenfalls, dass alles, was die Gründungväter von EU und Euro je ersinnten, bisher über den Haufen geworden wurde. Angeblich, weil es alternativlos ist. Einige Beispiele:
 

Gesetzesbruch: Nichtbeistands-Klausel
Die Nichtbeistands-Klausel (auch No-Bailout-Klausel) bezeichnet eine fundamentale Regelung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), die in Art. 125 AEU-Vertrag festgelegt ist. Sie schließt die Haftung der Europäischen Union sowie aller Mitgliedstaaten für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten aus. Als Teil des Vertrags von Maastricht wurde diese Regelung am 7. Februar 1992 als Art. 104b in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) aufgenommen. Im Laufe verschiedener Vertragsreformen wurde die Klausel durch den Vertrag von Amsterdam 1999 zunächst in Art. 103 EG-Vertrag und schließlich durch den Vertrag von Lissabon 2009 in Art. 125 AEUV übertragen, der Wortlaut blieb jedoch weitgehend gleich.

Die Hauptfunktion der Nichtbeistands-Klausel besteht darin, EU-Staaten zu eigenverantwortlicher Haushaltsdisziplin zu bewegen. Sie sollen nicht darauf hoffen können, bei unsolider Haushaltsführung später durch andere EU-Staaten in der Bedienung ihrer Schulden im Notfall unterstützt zu werden.

Die Vorschrift lautet im Original: „Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.“


Gesetzesbruch: 60% Klausel, Vertrag von Maastricht
Unter dem Begriff Stabilitäts- und Wachstumspakt (kurz: Euro-Stabilitätspakt) werden die Vereinbarungen verstanden, welche im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion für finanzpolitische Stabilität sorgen sollen, insbesondere für den Euro und die Staaten der Eurozone. Wesentliche Rechtsgrundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind Art. 126 AEU-Vertrag und das an den Vertrag angefügte Protokoll Nr. 12.

Im Stabilitäts- und Wachstumspakt ist konkret geregelt, dass Staaten die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Stand ihrer öffentlichen Verschuldung auf 60% ihres BIPs begrenzen müssen.

Wer in der Eurozone hat sich denn bisher an diese Vereinbarungen gehalten? Und wer haftet für die Schuldensünder?


Gesetzesbruch: Anleihen-Ankaufsverbot durch EZB

Die Statuten der EZB sowie Artikel 123 des AEU-Vertrags verbietet die Finanzierung mitgliedstaatlicher Haushalte durch die EZB und damit direkte Zentralbankkredite ebenso wie den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln. Doch genau das tut die europäische Zentralbank in immer größerem Ausmaße. Selbst die G20 fordern dies zur Bekämpfung der Krise. Genau dieses Vorgehen aber hat Weimarer Verhältnisse zur Folge.

Der ehemalige EZB-Chefvolkswirt Otmar Issing hält dieses Vorgehen für einen glatten Rechtsbruch. „Der Vertrag über die Währungsunion verbietet eindeutig eine monetäre Finanzierung der öffentlichen Hand“, schreibt Issing in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. „Wer erwägt, dieses Verbot aufzuheben, öffnet den Staaten, der Politik den Zugang zur Notenpresse. Es genügt ein Blick in die Währungsgeschichte – zumal die Deutschlands – um die unvermeidlichen Folgen zu ermessen.“



Gesetzesbruch:  Target-Vereinbarungen der Bundesbank
TARGET steht für Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system und ist das Zahlungssystem der Zentralbanken des Eurosystems für die Abwicklung eilbedürftiger Überweisungen in Echtzeit. TARGET wurde mit der Euro-Einführung am 4. Januar 1999 in Betrieb genommen.

Aus dem Gross Settlement Transfersystem finanziert die Bundesbank - entgegen ihren Statuten - die desolaten Zentralbanken der Südschiene, welche mittlerweile Schulden von über 500 Milliarden Euro bei der deutschen Zentralbank angehäuft haben. Dafür haftet am Ende - ja wer schon? - der deutsche Steuerzahler, oder genauer gesagt: der deutsche Sparer durch Inflation oder Enteignung.

 

Was sagte Draghi noch mal?

"Das steht nicht im Vertrag. Wir sind an den Vertrag gebunden. Wir können uns nicht Situationen vorstellen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind." Der Mann hat Humor - oder er leidet an völligem Realtitätsverlust!

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