Zunächst kein volles Veröffentlichungsverbot für Ratings von EU-Staatsanleihen. Begründung: Ein Veröffentlichungsverbot könne erst recht Panik an den Märkten auslösen. EU-Binnenmarktkommissar wollte neue Ratings von Staatsanleihen "in außergewöhnlichen Situationen vorübergehend zu verbieten".
Der Vorschlag zur Neuregelung der europäischen Marktmissbrauchsverordnung von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier wird Medienberichten nach nicht vollständig umgesetzt werden. Barnier habe seinen Verordnungsentwurf mit strengen Vorschriften für die Bonitätsprüfer weitgehend durchgesetzt, erfuhr das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) aus EU-Kommissionkreisen.
Nur in einem Punkt musste Barnier zurückstecken. Das Veröffentlichungsverbot für Noten von Staatsanleihen werde in der ursprünglich geplanten Form nicht kommen, hieß es in Brüssel. Barnier wollte der EU-Börsenaufsicht ESMA ursprünglich das Recht geben, neue Noten von Staatsanleihen "in außergewöhnlichen Situationen vorübergehend zu verbieten", heißt es seinem ursprünglichen Entwurf, der dem "Handelsblatt" vorliegt.
Eine solche Situation trete ein, wenn die Stabilität des Finanzsystems gefährdet sei und die Veröffentlichung einer neuen Note Turbulenzen an den Märkten auslösen könne. Mit dieser Formulierung stieß Barnier in der EU-Kommission auf Widerstand. Ein Veröffentlichungsverbot könne erst recht Panik an den Märkten auslösen. Das hätten EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia und EU-Handelskommissar Karel de Gucht zu bedenken gegeben und deshalb nein gesagt, erfuhr das "Handelsblatt" aus Kommissionskreisen.
Barnier habe allerdings noch die Chance, ein Benotungsverbot für die Euro-Staaten durchzusetzen, die derzeit von Krediten der Euro-Zone und des IWF abhängig sind. Das sind Griechenland, Portugal und Irland. Die 27 EU-Kommissare wollen den Verordnungsentwurf morgen beschließen.
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