Geplanter Rundfunkbeitrag verfassungswidrig: Unzulässiger Eingriff in Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit. „Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern“.
Der Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch hält den geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. In einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin FOCUS appellierte der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator der Hansestadt an die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der „Zwangsabgabe“ nicht zuzustimmen. „Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern“, so von Münch.
Die Abgeordneten in Düsseldorf stimmen Ende der Woche über den geänderten Staatsvertrag ab, die in Kiel am 14. Dezember. Die Reform macht aus der bisherigen Rundfunkgebühr in Höhe von derzeit 17,98 Euro im Monat den so genannten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben werden soll – egal ob, wie viele und welche Empfangsgeräte sich darin befinden. Dies ist laut von Münch „ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers“. Schließlich gebe es nicht wenige Menschen, die zwar gern Radio hörten, aber etwa wegen kleiner Kinder Fernsehen ablehnten, so der emeritierte Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Der Rundfunkbeitrag zwinge sie aber, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. „Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird“, argumentierte von Münch in FOCUS.
Während die Ministerpräsidenten den Vertrag aushandelten und unterschrieben, haben sich nach Ansicht von Münchs die Parlamente der Länder „nicht kraftvoll und selbstbewusst genug zu Wort gemeldet“. Vor den letzten beiden Abstimmungen dürfe man „die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten“.