War der hohe amtliche Zins von 6 Prozent auf Steuerschulden angesichts der Niedrigzinsen bisher ein Geschäft mit üppigen Einnahmen für die Staatskasse, schlägt der Effekt nun ins Gegenteil um.
So seien im Jahr 2019 im Saldo erstmals Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von 552,8 Millionen Euro entstanden, da die Finanzämter höhere Zinsen auf Steuererstattungen an Bürger und Unternehmen zahlen mussten als sie an Nachzahlungszinsen von den Steuerpflichtigen erhalten hätten, heißt es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums vom 31. März auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum "Umgang mit Nachzahlungszinsen des Finanzamts", über welche die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe) berichtet.
In den Jahren seit 2010 habe der Staat dagegen große Überschüsse aufgrund von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen meist im hohen dreistelligen Millionenbereich erzielt - und 2013 sei sogar ein Plus von mehr als 1,2 Milliarden Euro entstanden, heißt es in der Antwort weiter.
In der Aufstellung des Finanzministeriums seien Zinsen an Bund, Länder und Gemeinden in Zusammenhang mit der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer sowie der aktuell nicht mehr erhobenen Vermögensteuer berücksichtigt, berichtet die Zeitung weiter. Die Mindereinnahmen könnten nun Bewegung in die Debatte bringen, den amtlichen Zinssatz an die nahezu auf null Prozent gesunkenen Marktzinsen anzupassen.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand bezeichnete den für steuerliche Zwecke angesetzten Zinssatz als "öffentlichen Wucherzins", mit dem Steuerzahler jahrelang geschröpft worden seien. "Es ist deshalb mehr als überfällig, schnell, entschlossen und rückwirkend einen vernünftigen Zinssatz festzuschreiben", sagte Herbrand der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Doch habe die Bundesregierung seit Jahren auch Einwände von Juristen, Finanz- und Wirtschaftsexperten ignoriert.
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