Nur der Staat erhält sein Einkommen per Zwang, indem er nämlich schwere Strafen für den Fall androht, daß das Einkommen nicht ausgezahlt wird. Dieser Zwang ist als „Besteuerung“ bekannt (in weniger geregelten Zeiten hieß er „Tribut“). Besteuerung ist Diebstahl, schlicht und einfach, wenn sie auch Diebstahl in einem dermaßen großen Maßstab, daß kein gewöhnlicher Verbrecher ihn erreichen könnte. Sie ist die Zwangspfändung des Eigentums der Staatseinwohner bzw. seiner Untertanen.
Es wäre eine belehrende Übung für den skeptischen Leser, zu versuchen, eine Definition von Besteuerung aufzustellen, die nicht auch Diebstahl einschließen würde. Wie ein Räuber fordert der Staat Geld praktisch mit vorgehaltener Pistole: Wenn der Steuerzahler die Zahlung verweigert, wird sein Vermögen gewaltsam beschlagnahmt, und wenn er sich dieser Plünderung widersetzt, wird er eingesperrt oder – bei anhaltenden Widerstand – erschossen.
Es stimmt, daß Staatsapologeten behaupten, die Besteuerung sei „in Wirklichkeit“ freiwillig. Eine einfache und doch lehrreiche Widerlegung dieser Behauptung besteht darin, sich zu überlegen, was geschehen würde, wenn die Regierung die Besteuerung abschaffen und sich auf die bloße Bitte um freiwillige Beiträge beschränken würde. Glaubt irgend jemand wirklich daran, daß dem Staat irgendein Einkommen zufließen würde, das seinem jetzigen, riesigen Einkommen vergleichbar wäre?
Wahrscheinlich würden sich selbst diejenigen Theoretiker, die behaupten, daß Strafen niemals abschrecken, gegen eine solche Behauptung sträuben. Der große Ökonom Joseph Schumpeter hatte recht, als er bissig schrieb, daß „jene Theorie, welche Steuern in Analogie zu Vereinsbeiträgen oder etwa zum Kauf der Dienste eines Arztes konstruiert, lediglich zeigt, wie weit sich dieser Teil der Gesellschaftswissenschaften von wissenschaftlichen Denkweisen entfernt hat.“
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Es wird auch behauptet, daß – bei demokratischen Regierungen – der Wahlakt der Regierung und allen ihren Werken und Befugnissen einen wahrhaft „freiwilligen“ Charakter verleiht. Auch in diesem populären Argument gibt es viele Fehler. Zunächst einmal: Selbst wenn sich die Mehrheit der Öffentlichkeit jede einzelne Tat der Regierung ausdrücklich zueigen machte, so wäre dies doch bloß eine Tyrannei der Mehrheit und keine freiwillige Handlung, der jede Person im Land nachkommt.
Mord ist Mord, Diebstahl ist Diebstahl, ob er nun von einem Menschen an einem anderen verübt wird oder von einer Gruppe, und sei es die Mehrheit der Leute in einem bestimmten Gebiet. Die Tatsache, daß die Mehrheit einen Diebstahl unterstützen oder verzeihen mag, verringert nicht das verbrecherische Wesen bzw. die große Ungerechtigkeit dieser Handlung.
Zweitens stimmen die Leute in einer Republik – anders als in der direkten Demokratie – nicht über Einzelmaßnahmen ab, sondern über „Vertreter“ in einer Paketlösung. Für eine festgelegte Zeit können die Vertreter dann tun und lassen, was sie wollen. Natürlich sind sie in keinem rechtlichen Sinne wirkliche „Vertreter“. Denn in einer freien Gesellschaft stellt der Vertretene seinen Angestellten bzw. Vertreter individuell ein und kann ihn jederzeit entlassen.
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Zudem können Abstimmungen selbst dem Grundgedanken nach kaum eine Herrschaft der „Mehrheit“ begründen und noch weniger eine freiwillige Billigung der Regierung. In den Vereinigten Staaten von Amerika zum Beispiel nehmen weniger als 40% der Wahlberechtigten an den Wahlen teil. Von diesen könnten 21% für einen Kandidaten stimmen und 19% für einen anderen. 21% begründen wohl noch nicht einmal die Herrschaft der Mehrheit, und noch weniger begründen sie die freiwillige Zustimmung aller.
Und wie kommt es schließlich, daß jedem Steuern auferlegt werden, unabhängig davon, ob er nun gewählt hat oder nicht, und insbesondere unabhängig davon, ob er für den siegreichen Kandidaten gestimmt hat oder nicht? Wie kann ein Nicht-Wählen oder die Wahl des Verlierers anzeigen, daß man die Handlungen der gewählten Regierung irgendwie billigt?
Wahlen begründen auch keinerlei freiwillige Billigung der Regierung durch die Wähler selbst. Wie Spooner messerscharf erkannte:
„In Wahrheit kann das Wahlverhalten der Individuen nicht als Beweis der Zustimmung herangezogen werden […] Im Gegenteil sollte man sich in die Lage eines Menschen versetzen, der sich, ohne daß man ihn um seine Meinung gebeten hat, plötzlich von einer Regierung umgeben sieht, der er sich nicht widersetzen kann; von einer Regierung, die ihn unter Androhung schwerer Strafen zwingt, Geld zu zahlen, Dienste zu verrichten und auf die Ausübung vieler seiner natürlichen Rechte zu verzichten.
Dieser Mensch sieht auch, daß andere Menschen diese Tyrannei an ihm mit Hilfe von Abstimmungen verüben. Er sieht außerdem, daß er eine gewisse Chance hat, sich dieser Tyrannei der anderen zu entledigen, wenn er sich selber die Abstimmungen zunutze macht und die anderen seiner eigenen Tyrannei unterwirft. Kurzum findet er sich ohne seine Einwilligung in einer solchen Lage, daß er ein Herrscher werden kann, wenn er die Abstimmungen zu seinem Nutzen wendet; tut er das nicht, muß er ein Sklave werden.
Eine weitere Alternative gibt es nicht. Sein Fall ist analog zu dem eines Menschen, der in einer Schlacht gezwungen wurde, in der er entweder andere töten oder selber getötet werden muß. Aus dem Umstand, daß ein Mensch sich entscheidet, seinen Gegnern in der Schlacht das Leben zu nehmen, um sein eigenes zu retten, darf man nicht folgern, daß er die Schlacht gewählt hat.
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Wenn Besteuerung somit einen Zwangscharakter trägt und daher von Diebstahl nicht zu unterscheiden ist, so folgt daraus, daß der Staat, der von der Besteuerung lebt, eine riesige kriminelle Vereinigung ist, weit größer und erfolgreicher als irgendeine „private“ Mafia in der Geschichte.