Im Fall Frick hat die Staatsanwaltschaft nun 80 Millionen Euro eingefroren.
Tausende Anleger hingen an seinen Lippen, besuchten seine Seminare, wollten endlich auch reich werden. Sie zahlten viel Geld für Newsletter, Börsenempfehlungen, Hotlines. Was sie nicht wussten: Ihr Guru hatte sich vorher für lau mit den wertlosen Aktien eingedeckt und sie später seiner Fangemeinde zum Kauf empfohlen - vermutet die Staatsanwaltschaft. Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Frick wegen des Tatvorwurfes der strafbaren Marktmanipulation. Rund 80 Millionen Euro wurden gepfändet.
Ein Insider behauptet: Die Anleger kauften wie verrückt und zahlten praktisch gleich auf das Konto von Frick. Dazwischen lag ein kleiner Austauschmechanismus, Börse genannt.
Dort wurde die wertlosen Papiere vieler Firmen immer höher gehandelt. Geld, dass vermutlich Frick und seine Hintermänner kassierten. Wertloses Papier gegen echtes Geld. Keine schlechte Idee, aber kriminell. Nun ist die Staatsanwaltschaft hinter dem "Guru" her. Inwiefern hier Kursmanipulation vorliegt, müssen Gerichte klären. Frick bestreitet dies.
In der Zwischenzeit sind die einstigen Highfligher zu Rohrkrepieren geworden. Das Nachsehen haben Tausende von Anlegern, die ihrem Guru blind gefolgt sind. Die Staatsanwaltschaft schätzt, dass nicht nur die 80 Millionen futsch sind, sondern dass die wahre Schadenssumme der Anleger auf Hunderte Millionen zu beziffern ist.
Ob die Anleger daraus wohl lernen?
STARGOLD, eine typische "Frick" Empfehlung:
Die Financial Times berichtet:
"Das Geld sei bei einer Gesellschaft von Frick in Mauritius eingefroren worden, so ein Beschluss, welcher der FTD vorliegt.
Der Arrest der Gelder wurde zwar bereits im Mai ausgesprochen.Am vergangenen Freitag wurde jedoch erst bekannt, dass es sich bei demGeld um einen Vermögensteil des vermeintlichen Börsengurus Frickhandelt, den dieser durch Kauf und Verkauf von in seinen Newsletternund Hotlines empfohlenen Aktien möglicherweise ergaunert hatte. Bereitsseit Juni 2007 führt die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren gegenFrick wegen des Verdachts auf Marktmanipulation.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Walter Späth von der Kanzlei Rohde& Späth ist es aber "eventuell für geschädigte Anleger möglich, miteinem rechtskräftigen zivilrechtlichen Urteil auf das von derStaatsanwaltschaft gepfändete Vermögen zuzugreifen". Anlegeranwälteschätzen, dass rund 1000 Abonnenten von Frick-Publikationen insgesamtum einen dreistelligen Millionenbetrag geschädigt worden sein könnten.
Wie aus dem Beschluss indirekt hervorgeht, hat Frick mit denEmpfehlungen dieser drei Aktien rund 27,1 Mio. Euro Gewinn gemacht. Undmit der Empfehlung von zehn weiteren Gesellschaften rund 18,4 Mio.Euro. Dabei hatte er sich vor der Empfehlung in seinenBörseninformationsdiensten die Aktien gekauft und diese vor demEinbruch der Kurse wieder verkauft."