Gleichberechtigungswahnsinn: Fake-News und Statistik-Lügen bei ARD. Diskriminierung bei der BVG: Frauen zahlen weniger, Männer mehr
Bild: ARD-FakeNews: Statistik-Lügen zum „Equal Pay Day“ – Berlin führt zur finanziellen „Gleichberechtigung“ preiswerteres Frauenticket für den Nahverkehr ein (Männer zahlen mehr)
von Christian Hiß
„Equal Pay Day“: Weil Frauen „statistisch“ 21 % weniger als Männer verdienen, führen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ein Tagesticket für Frauen ein, 21 % preiswerter als die Tagestickets für Männer, Diverse, Nicht-Binäre etc.
Frau zahlt 5,50 Euro und Mann zahlt 7,00 Euro. Problem ist jedoch: die BVG ist komplett in öffentlicher Hand (Land Berlin) und so besonders an das Grundgesetz und die Gesetze gebunden. Die Aktion der BVG ist offensichtlich rechtswidrig und geht zu Lasten aller nicht definitiv weiblichen Fahrgäste.
Geschlechter-Diskriminierung im Berliner Nahverkehr, Frauen kosten 5,50 Euro, Männer 7,00 Euro
Am 18. März 2019 ist „Equal Pay Day“, Frauen im Vergleich zu Männern fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ein legitimes Anliegen. Die Berliner BVG wollte auf den Zug aufspringen, landete jedoch vor dem Zug.
Am 18. März können Frauen an allen U-Bahnhöfen der BVG ein um 21 % preiswerteres Tagesticket für 5,50 Euro lösen, normalerweise und dann auch weiter für Männer und andere Nicht-Frauen kostet das Tagesticket 7,00 Euro. Die BVG als Staatsunternehmen verstößt damit ganz offensichtlich gegen den in Artikel 3 unseres Grundgesetzes (GG) normierten Gleichbehandlungsgrundsatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Männer, die mit preiswerteren Frauenticket erwischt werden, werden als Schwarzfahrer abkassiert und zur Anzeige gebracht
Der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot bzw. Diskriminierungsverbot (§ 19 AGG - Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot) wird besonders deutlich, wenn die BVG gleichzeitig mitteilt, bei Fahrkartenkontrollen jeden Mann, der mit dem 5,50-Euro-Frauen-Tagesticket erwischt wird, als Schwarzfahrer und somit als Straftäter (§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen) zu behandeln.
ARD verbreitet fröhlich falsche Statistiken und die ideologische Werbebotschaft aus Berlin
Als wäre die diskriminierende und rechtswidrige (Werbe-)Aktion der Berliner BVG nicht schon genug des Wahnsinns, springt der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk mit auf bzw. vor den Zug. Anstatt, dass die ARD Tagesschau
a) auf die offensichtliche Rechtswidrigkeit dieser Gleichberechtigungsaktion hinweist (§ 19 AGG),
b) darauf hinweist, dass in der vermeintlichen „Pay Gap“ absurde Dinge wie Teilzeit und Vollzeit, also Äpfel mit Birnen, verglichen werden,
verbreitet sie einfach munter die frohe Kunde dieses ideologisch geprägten (Werbe-)Aktionismus der Berliner BVG und der hinter dieser stehenden rot-roten Landesregierung.
Traue keiner Statistik, die du nicht selbst…
Denn wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich mitteilt, lassen sich fast drei Viertel der unbereinigten „Gender Pay Gap“ auf strukturelle Unterschiede zurückführen: Wichtige Faktoren für die Unterschiede der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste waren Unterschiede in Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen (etwa hinsichtlich der Qualifikation). Frauen darüber hinaus häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.
Bereinigte „Paygab“ 6 statt 21 %
Auch eine dann „bereinigte“ „Paygap“ von ca. 6 statt 21 % wäre
a) nicht abschließend, da weitere Faktoren nicht berücksichtigt werden und
b) kein Beleg für eine (vermeintliche/vorsätzliche) Diskriminierung.
Da weiter berücksichtigt werden müsste, dass auch der bereinigte Wert zunächst einmal nur eine Obergrenze darstellt. Dieser Wert würde geringer ausgefallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren wie etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen zur Verfügung stehen würden.
Das mit der Statistik ist bekanntlich auch so eine Sache, bekanntlich gilt: „4 von 10 Leuten haben keine Ahnung von Statistik! Das sind fast 75 %!“