Youtube entfernte letztes Jahr ein AfD-Video, in dem Alice Weidel mit dem Begriff "Messer-Einwanderung" zitiert wurde. Ein Berliner Gericht urteilte nun, dass dies vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.
Niederlage für Youtube: Vergangenes Jahr veröffentlichte die AfD auf ihrem YouTube-Kanal ein nachrichtlich gehaltenes Video, in dem es u.a. um einen Messerangriff eines Flüchtlings aus Eritrea geht.
AfD-Chefin Alice Weidel wird in dem Video mit dem Begriff "Messer-Einwanderung" zitiert. YouTube hatte das Video entfernt, musste es jetzt auf richterlichen Beschluss aber wieder zugänglich machen. Das Video habe "evident keinen hasserfüllten Inhalt", so das Kammergericht Berlin.
Der Begriff “Messer-Einwanderung” sei zwar möglicherweise einseitig und polemisch aber, so das Gericht: “Die öffentlichkeitswirksame Verwendung dieses Begriffs allein rechtfertigt jedoch noch nicht die Annahme, dass mit dem Beitrag Hass gegen Personen aufgrund ihrer Herkunft geschürt werde und der Beitrag daher als solcher mit hasserfülltem Inhalt zu qualifizieren sei”.
Ob Youtube Widerspruch einlegt gegen das Urteil, ist noch nicht bekannt.