Kommentar der Börsenzeitung zum geschnürten Paket zur Rettung der Banken
Denn in den deutschen Landeshauptstädten wird - namentlich auf der Unionsseite - kräftig auf den Putz gehauen. Es sieht keineswegs so aus, als würde der Bundesrat das Finanzmarktstabilisierungsgesetz mal eben nonchalant durchwinken, wie das "neue Traumpaar der deutschen Politik" (FAZ), Angela Merkel und Peer Steinbrück, es sich vielleicht vorgestellt hat.
Für Beobachter mag sich der real existierende Föderalismus im konkreten Fall auf den ersten Blick so darstellen: Die Hütte brennt lichterloh, das Feuer droht auf die Chemiefabrik überzugreifen. Und was tut die Berufsfeuerwehr? Sie beruft eine Vollversammlung ein und lässt in aller Bierruhe diskutieren, wer denn wohl die Kosten des überlebenswichtigen Löscheinsatzes zu tragen habe, sollte man je heil aus dieser Notlage herauskommen.
Aber eben nur prima facie. Auf den zweiten Blick sieht die Lage wesentlich differenzierter aus. Da könnte man durchaus auch den Eindruck gewinnen, Merkel und Steinbrück hätten die brenzlige Lage und die Dringlichkeit der Rettungsaktion dazu genutzt, einen Pakt zulasten Dritter zu schließen.
Die von ihnen vorgesehene Lastenteilung muss man als Ministerpräsident oder Kassenwart eines Bundeslandes nämlich nicht unbedingt fair finden. Denn die Länder sollen gegebenenfalls doppelt zahlen: entsprechend ihrer regulären Quote für die gesamtstaatliche Aufgabe, die Finanzmarktstabilität zu sichern, und obendrein separat, sollte ihre jeweilige Landesbank in die Bredouille geraten.
Dass ein Land als Miteigentümer einer Bank im Fall einer Schieflage in besonderem Maße gefordert ist, sollte andererseits auch selbstverständlich sein. Und dieser Verantwortung sind ja beispielsweise Bayern und Nordrhein-Westfalen bei BayernLB und WestLB gerecht geworden. Wenn es nun aber um ein Paket von einer halben Billion Euro geht, möchte man als mit zur Kasse gebetenes Bundesland verständlicherweise nicht einfach vor voll endete Tatsachen gestellt werden.
Insofern passt das Bild von der Vollversammlung der Feuerwehr dann doch nicht ganz. Gewiss, die Hütte brennt lichterloh. Aber der Verteidigungsfall ist noch nicht ausgerufen - auch wenn der von Berlin beschrittene Verfahrensweg stark an die 1968 von der ersten großen Koalition verabschiedeten Notstandsgesetze erinnert.