Eine Staatssekretärsrunde aller Ministerien legt in der Nacht zum Montag letzte Hand an die Verordnung an. Dem Vernehmen nach setzt sich das Wirtschaftsministerium noch für eine Mindestausschüttung für die Gesellschafter einer Bank ein, die staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. Vorgesehen ist bislang, keine Dividendenausschüttungen in dieser Zeit zuzulassen.
- VERORDNUNGSENTWURF BEI FINANZMARKT- STABLISIERUNGSGESETZ SETZT OBERGRENZE BEI REKAPITALISIERUNG VON 10 MRD EURO PRO EINZELFALL
- ENTWURF SIEHT OBERGRENZE VON RISIKOÜBERNAHMEN VON 5 MRD EURO JE EINZELFALL VOR
- FONDS ERHÄLT MARKTGERECHTE VERGÜTUNG BEI GARANTIEÜBERNAHME
- OBERGRENZE BEI GARANTIEÜBERNAHME ORIENTIERT SICH AN EIGENMITTELAUSSTATTUNG
- FONDS-VERGÜTUNG FÜR REKAPITALISIERUNG SOLL ANDEREN GEWINNBETEILIGUNGSRECHTEN VORGEHEN
- WIEDERVERÄUSSERUNG VON ERWORBENEN ANTEILEN SOLL MARKTSCHONEND ERFOLGEN
- RISIKOÜBERNAHMEN MAXIMAL ZU IM LETZTEN VERKÄUFER-ZWISCHENBERICHT ANGESETZTEN WERT
- BEDINGUNG FÜR STABILISIERUNGSMASSNAHME ANGEMESSENE VERGÜTUNG VON TOP-MANAGERN
- GENANNTER BETRAG FUER ANGEMESSENE VERGÜTUNG VON 500.000 EURO NOCH IN DISKUSSION
- AUF NICHT GEBOTENE ABFINDUNGEN, BONIFIKATIONEN SOLL VERZICHTET WERDEN
- WÄHREND DAUER STABILISIERUNG KEINE DIVIDENDEN ODER ANDERE GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN