Beim Sicherheitscheck geht der Blick damit bis auf die Haut. Märkische Oderzeitung:
Abtasten reicht nicht, meint nun die EU. Der "gläserne Bürger" soll, wenn er fliegen will, dies auch in physischer Hinsicht sein, mittels sogenannter Nacktscanner. Beim Sicherheitscheck geht der Blick damit bis auf die Haut: ob Mann oder Frau, dick oder dünn, natürlichem oder künstlichem Darmausgang. Alles, buchstäblich alles ist vorzuzeigen. So beginnt die Urlaubs-, die Geschäftsreise.
In Großbritannien denkt man bereits darüber nach, solche Scanner auf Straßen, Plätzen und vor Fußballstadien aufzustellen. Man könnte zu der Ansicht gelangen, dass in manchen Sicherheitskreisen das Sicherheitsdenken in Sicherheitswahn umschlägt. In einen Wahn, der dem Trugbild eines absoluten Schutzes nachjagt und bereit ist, dafür alles andere zu opfern, die Menschenwürde zum Beispiel. Bei allem legitimen Schutzbedürfnis: Auch Vernunft und Augenmaß sind humane Qualitäten.
Allg. Zeitung Mainz: Gleich beerdigen - zum Nackt-ScannerDie Diskussion um den Nackt-Scanner, eine völlig neue Dimension der Personenkontrolle, wird von wichtigen Akteuren mit der Feinfühligkeit eines Bulldozers geführt.
Die Bundespolizei will erst mal prüfen, ob das Gerät ihren "Anforderungen" entspricht. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen meint, die Intimsphäre bleibe schon deshalb gewahrt, weil der Kontrolleur am Bildschirm das Gesicht der durchleuchteten Person nicht erkenne. Und das Europaparlament ist, so scheint es, in erster Linie deshalb beleidigt, weil es von der EU-Kommission nicht rechtzeitig gefragt wurde.
In Wahrheit geht es um die Würde des Menschen, die vom Artikel Eins des deutschen Grundgesetzes für unantastbar erklärt wird. Die Sicherheitsbehörden verweisen zurecht darauf, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus immer schwieriger wird. Aber es muss bei der ehernen Regel bleiben: Auch der beste Zweck darf nicht jedes Mittel heiligen; deshalb wird es eine Waffengleichheit zwischen Gut und Böse - leider - auch nie geben können.
Eine Abwägung ist nötig: Welche Gefahren drohen, und wie massiv darf der Eingriff in Grundrechte sein, um sie abzuwehren? Vor allem: Gibt es möglicherweise ein milderes Mittel, um Unheil abzuwenden? Bei diesem Aspekt machen es sich Politiker und Sicherheitsbehörden aber allzu oft viel zu leicht.
Deshalb musste in der Vergangenheit das Bundesverfassungsgericht mehrmals regulierend eingreifen. Sollte der Nackt-Scanner irgendwann auf dem Tisch des Karlsruher Gerichts landen, hat er keine Chance, denn er verstößt eklatant gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es wäre also klug, ihn gleich zu beerdigen.