Das geplante „Börsenaufsichtsmodernisierungsgesetz“ sieht umfangreiche Veränderungen des Börsengesetzes vor. Während die Marktaufsicht bei der BaFin zentralisiert wird, bleiben die Börsenaufsichtsbehörden der Länder für die Aufsicht über die Börsen als Organisationen zuständig, wozu die Zulassung von Börsen und die Anteilseignerkontrolle gehören.
Im Falle der Umsetzung würde zukünftig z.B. die BaFin und nicht mehr die Börsenaufsichtsbehörde für Aussetzungen bzw. Einstellungen des Börsenhandels zuständig sein. Die Handelsüberwachungsstellen würden abgeschafft und ihre Zuständigkeit ebenfalls an die BaFin übertragen. Das gleiche gilt für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, für die derzeit die Börsengeschäftsführungen verantwortlich sind.
Begründet wird das Reformvorhaben mit der Einschätzung, dass die Struktur des Börsenaufsichtswesens in Deutschland nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Ziel der geplanten Reform sei, die Marktaufsicht über die Börsen vollständig auf Bundesebene bei der BaFin zu zentralisieren, um sich den Bedürfnissen des internationalen Wettbewerbs anzupassen, heißt es in der Erläuterung des Entwurfs. Die vollumfängliche Übertragung der Marktaufsicht über die Börsen auf die BaFin runde deren Kompetenzspektrum ab und sei ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Finanz- und Börsenplatzes, zu dem auch eine effiziente und international anerkannte Aufsicht gehöre.