In den vergangenen zehn Jahren haben die rot-grüne und die große Koalition das Strafrecht erheblich verschärft. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS meldet, erhöhte die Regierungsmehrheit von insgesamt 27 Gesetzesänderungen in 23 Fällen das Strafmaß oder schuf neue Straftatbestände.
Zwei Regelungen waren milder, zwei Änderungen neutral. Eine der rot-grünen Verschärfungen ist bereits wieder aufgehoben, ergab die Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Volker Wissing. Den neuen Tatbestand im Paragraphen 143 über das „verbotene Verbringen oder Einführen eines gefährlichen Hundes in das Inland“ kassierte das Bundesverfassungsgericht.