Wegen unerlaubter Bankgeschäfte: Das Landgericht Halle hat den selbst ernannten „König von Deutschland“ (Peter Fitzek) zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt.
Im Prozess gegen den selbst ernannten "König von Deutschland" hat das Landgericht Halle ein Urteil gefällt: Peter Fitzek muss drei Jahre und acht Monate in Haft. Zwischen 2009 und 2013 hat der 51-Jährige demnach in Wittenberg unerlaubte Bankgeschäfte betrieben.
Die Anklage lautete auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie Untreue. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Anklage: Die Staatsanwaltschaft hatte auf vier Jahre Haft plädiert.
Bei der Urteilsverkündung kam es zum Eklat. Der Verurteilte reagierte mit wüsten Beschimpfungen auf den Richterspruch. Fitzek bezichtigte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens mehrfach, „Quatsch“ zu erzählen. Anhänger des Mannes in dem voll besetzten Saal reagierten mit Empörung auf den Richterspruch.