Hamburg, 23. April 2008 – Der frühere Innenminister Otto Schily hat Vorwürfe zurückgewiesen, er missachte mit seiner Klage gegen die Veröffentlichung seiner Nebeneinkünfte als Anwalt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Die eigentliche Frage ist vom Bundesverfassungsgericht gar nicht entschieden worden“, sagte Schily der Financial Times Deutschland (Online-Ausgabe). Das Urteil vom vergangenen Jahr habe sich mit der Schweigepflicht des Anwalts gar nicht befasst.
Die Richter hatten die Verhaltensregeln für Abgeordnete in einer äußerst knappen Entscheidung gebilligt. Unter Berufung auf seine anwaltliche Schweigepflicht weigert sich Schily, dem Bundestagspräsidium genaue Angaben über seine Honorare zu übermitteln. Bundestagspräsident Norbert Lammert sieht darin einen Verstoß gegen die Transparenzregeln für Abgeordnete und verhängte ein Bußgeld von 22.000 Euro.
„Der Streit dreht sich nur darum, dass ich dem Bundestagspräsidenten die konkreten Beträge nennen muss“, sagte Schily der FTD. Der SPD-Abgeordnete befürchtet, dass bei genauen Angaben, Rückschlüsse auf die Identität seiner Mandanten möglich sind. „Bei weniger als zehn Mandanten lässt sich das schnell herausfinden“, sagte er. Damit hätte er seine Schweigepflicht verletzt.