Schon die altgriechischen Philosophen der Antike hatten ganz richtig erkannt, daß Freiheit und Eigentum die zwei Seiten derselben Medaille sind und zu den Naturrechten des Menschen zählen, so z. B. Demokritos von Abdera (ca. 430 - 370 v. Chr.): „Gold ist der Souverän aller Souveräne.“ Dasselbe haben fast zweieinhalb Jahrtausende später zwei moderne Ökonomen so formuliert: „Gold und Silber sind gemünzte Freiheit.“ (Ferdinand Lips [†], Schweizer Privatbankier, Währungshistoriker und Finanzanalyst, und Reinhard Deutsch [†], Betriebswirt und Diplom-Kaufmann, Unternehmer und Autor).
von Norbert Knobloch
„Alle Menschen sind von Natur aus frei … und besitzen … angeborene Rechte, nämlich das Recht auf Leben und Freiheit, dazu die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben und zu behalten sowie Glück und Sicherheit anzustreben und zu erreichen.“ (“Virginia Bill of Rights”, U.S.A. 1776; vgl. „Habeas-Corpus”-Akte [England 1679] und “Declaration of Rights“ [England 1689])
`Freiheit´ ist der Zustand des Unabhängigseins (Autarkie) und des Selbstbestimmtseins (Autonomie). Im weitesten Sinn ist `Freiheit´ die Möglichkeit des Menschen, so zu handeln, wie er will. In diesem weiten Sinne schließt Freiheit auch die Willkür in sich ein und bildet den Gegensatz zur Notwendigkeit und zum Zwang. Im engeren Sinn ist Freiheit die Möglichkeit der Selbstbestimmung des Menschen im Gegensatz zur Abhängigkeit von der Macht und dem Willen anderer. Derjenige handelt frei, für dessen Handlungen die Ursachen allein in ihm selber liegen (Willensfreiheit, Entscheidungsfreiheit, Handlungsfreiheit). So gedacht, ist Freiheit dem Zwang, aber nicht der Notwendigkeit entgegengesetzt. In beiderlei Sinn ist die Freiheit nicht absolut.
Im politischen Leben ist Freiheit die Unabhängigkeit des Einzelnen von der Willkür anderer Einzelner (Jean Jacques Rousseau [1712 - 1776]: „Contrat social“ / Gesellschaftsvertrag“), die Unabhängigkeit des Einzelnen von der Willkür der Gesellschaft, des Staates und der Regierung (vgl. Rousseau, „volonté générale“ und „volonté de tous“) sowie die Unabhängigkeit des Volkes gegenüber anderen Völkern und Staaten (Souveränität).
`Eigentum´ ist „Das-Mir-Selber-Eigentümliche“: der Begriff `Eigentum´ bezeichnet ausschließlich etwas, das mir von Natur aus (Leben, Freiheit, Gesundheit) oder durch selber erbrachte, eigene Leistung (Habe) zusteht. Das Wort setzt sich zusammen aus althochdeutsch `eigan´: „zueigen“, „zugeeignet“, „zugehörig“ (von der germanischen Wurzel `aig´: „eigen-“, „selbst-“; ursprünglich erstes Partizipium zu einem Infinitivum mit der Bedeutung „zu einem selber gehören“, „haben“) und althochdeutsch `tuom´: „Verhältnis“, „Beziehung“, „Zustand“.
Der Begriff `Besitz´ dagegen stammt über mittelhochdeutsch `besitzunge´: „das Besetzte“, „der Besitz“ von althochdeutsch `besizzen´: „etwas innehaben, indem man darauf sitzt“, also von „besetzen“ ab und bedeutet spätmittelhochdeutsch „Belagerung“. `Besitz´ ist also etwas völlig anderes als `Eigentum´!
Ich kann also fremdes Eigentum in Besitz nehmen und haben. Solange das in freiwilligem gegenseitigen Einvernehmen geschieht, ist es ethisch und juristisch total korrekt. So kann mir ein Anderer sein Eigentum leihen (dann ist es befristet in meinem Besitz) oder schenken (dann wird es mein Eigentum). Eigne ich mir fremdes Eigentum aber heimlich (Diebstahl), hinterlistig (Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung), unter Drohungen (Erpressung/Steuern!) oder gewaltsam (Raub/Steuern!/Geld-„Strafen“!) an, so ist es natürlich ethisch verwerflich und juristisch verbrecherisch und steht mir aus eben diesen Gründen selbstverständlich nicht zu.
Der fälschlich mit dem hier nicht zutreffenden Begriff „Eigentum“ bezeichnete, widerrechtlich angeeignete Reichtum aus den Zinsen und Zinseszinsen der Geldvermögen der Kapitalisten und der Hochfinanz ist also zutreffend „Besitz“ zu nennen und steht ihnen selbstverständlich nicht zu. Dieses (fälschlich sog.) „Eigentum“ meinte der französische Anarchist Pierre Joseph Proudhon (1809 - 1864), als er das berühmte, hier zutreffende Wort „Eigentum ist Diebstahl“ prägte („Qu´est-ce que c´est la propriété“, 1840). Eine Wegnahme und Rückgabe an die rechtmäßigen Eigentümer, die arbeitenden Steuerzahler, wäre daher noch nicht einmal eine „Enteignung“.
Es wäre, sogar in der Terminologie des geltenden (?) deutschen Zivilrechtes, nur eine rechtmäßige „Herausgabe“: nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nämlich jedes Geschäft (Arbeitsverhältnis, Kauf/Verkauf, Darlehen, Investition etc.), das, ob vorsätzlich oder unwissentlich, auf Täuschung oder Zwang beruht (wie es bei unserem Falschgeld-System mit seinem Zins- und Zinseszins-Mechanismus ja der Fall ist), sittenwidrig und damit de jure rechtsunwirksam, also null und nichtig; der profitierende Empfänger ist nach dem Gesetz zur Herausgabe oder zum Ersatz verpflichtet (§ 138, Abs. 1, 2; § 139; § 817 und § 818 BGB).
Das bedeutet, daß, sogar nach den eigenen „Spielregeln“ der Reichen und Mächtigen, den sogeannten „Gesetzen“, alle Geschäfte in der „BRD-GmbH“ ungültig, nämlich sittenwidrig und damit de jure null und nichtig sind! Und das bedeutet weiter, daß, nach ihren eigenen „Gesetzen“, die Reichen „enteignet“, korrekt: zur Herausgabe ihrer Beute, ihres Betrugs-, Diebes- und Raubgutes, und zur Rückgabe an die rechtmäßigen Eigentümer, die arbeitenden und steuerzahlenden Bürger, gezwungen werden müßten!
Arbeit, Leistung und Gegenleistung
Der Mensch braucht, um physisch überleben zu können, Nahrung, Kleidung, Wohnung, Heizung und, im Krankheitsfall, Medizin. Diese für den Menschen essentiellen Existenzmittel muß er aber erst einmal produzieren; die Natur liefert sie ihm nicht gebrauchsfertig: „Der Mensch ist das einzige Tier, das arbeiten muß.“ (Immanuel Kant) Die unabdingbare Voraussetzung des menschlichen (Über-) Lebens ist also die Produktion materieller Güter. (Die Gründe und Ursachen für diesen unnatürlichen, selbstverschuldeten Umstand sind in dem Buch „Der Anfang war das Ende. Der Mensch entstand durch Kannibalismus – Intelligenz ist eßbar“ von Oscar Kiss Maerth und in der Genesis (1. Buch Mosis) aufgezeigt.)
Die materielle Produktionstätigkeit war die Grundlage für die Entstehung und Entwicklung zwischenmenschlicher Beziehungen, d. h. der menschlichen Gemeinschaft. Die Gesellschaft wird durch die gemeinschaftliche Tätigkeit der Menschen geschaffen und erhalten. Die Produktion und Reproduktion materieller Güter bildet die Lebensgrundlage der Gesellschaft. Ohne die Erzeugung materieller Güter ist das gesellschaftliche Leben nicht möglich. Jede Gesellschaft würde untergehen, wenn sie die Arbeit auch nur für kurze Zeit völlig einstellte. Umgekehrt ist außerhalb der menschlichen Gemeinschaft keine Produktion in höherem Sinne möglich.
Seitdem die Arbeit zur Existenzquelle und Existenzweise des Menschen geworden ist, hat die eigentliche Geschichte der menschlichen Gemeinschaft, der Gesellschaft, begonnen. Die treibende Kraft der fortschreitenden Entwicklung der Gesellschaften, von der primitiven Urgemeinschaft mit Subsistenzwirtschaft (physischer Selbsterhalt) bis zur modernen, pervertierten Form der Konsumgesellschaft, ist also die gemeinschaftliche materielle Produktion – die Arbeit.
`Geld´ - echtes, wahres Geld: Gold und Silber – nun ist nichts anderes als „geronnene Arbeit“ oder „geronnene Leistung“: `Geld´ verkörpert den aus einer selber erbrachten, eigenen Leistung entstandenen, unbefristeten rechtlichen Anspruch auf eine gleichwertige Gegenleistung. Das heißt: `Geld´ ist ein ideelles Recht – der aus eigener Leistung entstandene, ewige Rechtsanspruch auf gleichwertige Gegenleistung. (Die Geld-Zeichen [Münzen, Scheine] sind nur technische Hilfsmittel des wirtschaftlichen Verkehrs.) Gold und Silber nun sind ein gleichwertiges und wertbeständiges Pfand für diesen Rechtsanspruch!
Die eigentliche und wichtigste Funktion des Geldes (Goldes und Silbers) ist es, den durch bereits erbrachte Eigenleistung verdienten Rechtsanspruch auf gleichwertige (!) Gegenleistung unbefristet (!) und ungeschmälert (!) sicherzustellen und ggf. von dem Einen auf den Anderen zu übertragen.
Tausch, Geld und Kredit
Alles arbeitsteilige Wirtschaften, jeder Handel, jedes Geschäft, jeder wirtschaftlicher Verkehr ist grundsätzlich nichts anderes als ein Austauschen von Leistung und Gegenleistung: das Geben oder Liefern einer gleichwertigen (!) Ware für eine empfangene Ware, oder, noch einmal anders ausgedrückt, das Entrichten des entsprechenden, nämlich gleichen (!) Gegenwertes für ein erhaltenes Gut oder eine empfangene Dienstleistung (Arbeit).
Wird dieser Gegenwert sofort in Form einer physisch real existierenden Ware entrichtet, so handelt es sich um einen wirklichen, direkten Tausch. Wird der Gegenwert sofort in echtem (Werte-/Waren-) Geld, also Gold oder Silber, entrichtet, so spricht man von Kauf und Bezahlung (der in Geld ausgedrückte Wert der Ware ist der Preis).
Wird der Gegenwert, die Gegenleistung aber nicht sofort erbracht, sondern für später versprochen, so handelt es sich um Kredit! Das ist der Fall bei Banknoten: „Geld“-Scheine sind Schein-„Geld“, nämlich Kredit-Scheine oder Schuld-Scheine! Papier-„Geld“ ist lediglich Kredit bzw. Schuld! (Heutiges Papier-„Geld“ ist zudem Falsch-„Geld“)
Bei der ersten Form des Waren- oder Werte-Geldes (z. B. Vieh) handelt es sich also, genauso genommen, um ein Zwischentauschmittel. Die Vorteile eines Zwischentauschmittels sind evident: Indem man nicht mehr direkt tauscht, sondern eine allgemein akzeptierte Standard-Ware wie z. B. Gold und Silber, also `Geld´, als Zwischentauschmittel dazwischenschaltet, wird man beim Tauschen unabhängig von Ort und Zeit. Und erst dann können Arbeitsteilung und somit Handel und Märkte entstehen und sich Kultur(en) und Zivilisation(en) entwickeln.
Auch ist nun keine doppelte, beiderseitige Übereinstimmung der Verkaufsabsicht der einen Partei mit dem Kaufwunsch der anderen Partei mehr nötig; es genügt jetzt eine einfache Übereinstimmung der Tauschwünsche und die beiderseitige Einigung über den Preis.
Nicht jeder will nämlich beim Tauschhandel immer gerade genau das annehmen, was der Tauschpartner als Tauschware, also als Gegenleistung, anzubieten hat – entweder, weil er es nicht gebrauchen kann, oder, weil das Wertverhältnis nicht stimmt. Das ist das Problem der Notwendigkeit der doppelten Übereinstimmung der Tauschwünsche bei direktem Warenaustausch.
Deshalb suchte man ja nach einer „neutralen“ Ware, die haltbar, teilbar und transportabel sowie jederzeit und überall in jede andere Ware konvertierbar, d. h. eintauschbar ist. Diese „neutrale“ Ware war bald gefunden. In jeder Gesellschaft gab es nämlich immer Güter, die beim Tauschhandel beliebter waren als alle anderen. Irgendwann wurden sie nicht mehr nur wegen ihres eigenen Gebrauchswertes gehandelt, sondern als allgemeiner, sozusagen „abstrahierter“ Wert, den man jederzeit und überall gegen alle anderen Waren eintauschen kann. Das ist das Geld – seit 7000 Jahren in der Form von Silber, und seit 5000 Jahren in der Form von Gold.
Aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften als Wertspeicher und Schatzmittel wurden Gold und Silber zum ersten und einzigen echten Geld im wirklichen Sinne gemacht. Gold und Silber haben sich in der Kulturgeschichte der Menschheit als das einzig zuverlässige und sichere Geld und die beste Währung erwiesen. Gold und Silber behalten über Jahrhunderte und Jahrtausende ihren Wert und ihre Kaufkraft – das ist eine historisch-empirisch erwiesene Tatsache. Der Wert des Goldes und des Silbers bleibt, unabhängig von jeder politischen Entwicklung, ewig gewahrt. Der Wert des Goldes und des Silbers ist absolut, das heißt, er kann nicht manipuliert werden. Gold und Silber können nicht wie eine normale Währung entwertet werden. Nur Gold und Silber sind echtes Geld!
Gegen Gold und Silber als Pfand für meinen unbefristeten, rechtmäßigen Anspruch auf die verdiente, gleichwertige Gegenleistung für meine eigene, bereits erbrachte Leistung kann ich jederzeit und überall, unabhängig von Ort und Zeit sowie anderen Personen, das eintauschen, was ich gerade brauche: Lebensmittel bzw. Nahrung, Kleidung, Obdach oder Wohnung, sei es Zelt, Hütte oder Haus, Brennmaterial zum Heizen und Medikamente oder Behandlung im Krankheitsfall.
Nur dann bin ich unabhängig (autark) und selbstbestimmt (autonom) – also frei. Und deswegen trifft die eingangs gemachte Feststellung wörtlich zu: „Gold und Silber sind gemünzte Freiheit.“
Philosophie der Freiheit und des Eigentums
Der Sinn und damit die Rechtfertigung des Eigentums liegt in der dadurch ermöglichten freien Entfaltung der angelegten Persönlichkeit des Menschen. Die Arbeit selber und das durch eigene Arbeit, also durch erbrachte Eigenleistung, angeeignete Eigentum des Menschen sind kein Selbstzweck, nicht der Sinn des Lebens, sondern nur buchstäblich „not-wendige“ Mittel zum Zweck: Nur dann, wenn sein physisches Überleben durch ausreichende (!) und angemessene (!) Nahrung, Kleidung, Wohnung, Heizung und Medizin gesichert ist, ist der Mensch frei von Angst, und nur dann kann er seine menschlichen Anlagen entfalten und entwickeln: die Ausbildung eines einzigartigen Charakters sowie das Erwerben von Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten („Bildung“ genannt), die das Individuum tauglich für Kultur und Zivilisation machen und vor einem Rückfall in Barbarei und Primitivität bewahren. Erst dann unterscheidet der Mensch sich vom Tier.
(Das nannten die Humanisten der Renaissance, Francesco Petrarca (1304 - 1374) und Giovanni Boccaccio (1313 - 1375), „studia humanitatis“ („Bemühungen um das Menschsein“) mit dem Ziel des offenen, generalistischen, universalistischen Menschen (ital. „uomo universale“).
Das wiederum ist das angeborene Naturrecht jedes Menschen – weil er da ist, weil er lebt, weil er geboren ist. Niemand hat ihm Leben, Gesundheit, Freiheit usw. gegeben, darum darf ihm auch niemand Leben, Gesundheit, Freiheit usw. nehmen. Wer das dennoch tut, ist ein Verbrecher.
Auch das Eigentum, das der Mensch sich durch selber erbrachte, eigene Leistung angeeignet hat, oder den rechtmäßig verdienten Anspruch auf Eigentum in Form eines Pfands (Gold und Silber) für diese Eigenleistung darf ihm niemand wieder wegnehmen. Auch wer das tut, ist ein Verbrecher.
Und auch Würde, Stolz, Ehre und Glück, die dem Menschen von Natur aus zustehen und von Natur aus „eigentümlich“, also sein Eigentum sind, darf ihm niemand nehmen.