FDP-Finanzexperte hofft auf Einschreiten der Verfassungsrichter gegen Euro-Hilfen. „Als Hüter der Verfassung darf das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage kein politisches Urteil fassen, sondern sollte sich an seine eigene Beschlussfassung von 1993 und 1998 zum Euro halten“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 1993 dem Maastrichter-Vertrag, in dem die Grundlagen und Bedingungen der Europäischen Währungsunion (EWU) beschrieben sind, seinen Segen gegeben. Gleichzeitig deutete es aber ein mögliches Ausscheren Deutschlands an. Es ging dabei auf die Nichtbeistandsklausel ein, mit der unsolide wirtschaftende Staaten abgeschreckt werden sollten. „Diese Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist Grundlage und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes“, schrieben die Richter. „Sollte die Währungsunion die bei Eintritt in die dritte Stufe vorhandene Stabilität nicht kontinuierlich im Sinne des vereinbarten Stabilisierungsauftrages fortentwickeln können, so würde sie die vertragliche Konzeption verlassen.“ Das Gericht kündigte damals an, in einem solchen Fall einzuschreiten.
1998 waren Verfassungsbeschwerden gegen die Einführung des Euro gescheitert. Sie wurden damals als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Doch wiesen die Karlsruher Richter zugleich auf die Verantwortung von Regierung und Parlament für die Stabilität des Euro hin. Schon damals entschied der Zweite Senat: „Sollte sich herausstellen, dass die Währungsunion in der Realität ohne eine politische Union nicht zu verwirklichen ist, bedarf es einer erneuten politischen Entscheidung, welche Folgerungen daraus für die Währungsunion und die Vertragsgestaltung im Übrigen zu ziehen sind.“