Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage gegen den Rettungsschirm ab. Das Gericht billigt damit die EU-Milliardenhilfen. Bundestag soll angblich mehr mitbestimmen. - "Voßkuhle hat entgegen seiner eigenen höchst europafreundlichen Tradition in diesem Fall auch geltendes Europa-Recht schlichtweg nicht angewandt!".
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen den Euro-Rettungsschirm. Es forderte die Politiker lediglich auf, bei einer weiteren Aufstockung den Bundestag zu beteiligen. Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sehen die obersten Richter alle nötigen Kriterien erfüllt. Im Finanzstabilitätsgesetz seien Umfang und Zweck der Unterstützung sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt. Voraussetzung sei eine einvernehmliche Billigung der EU-Staaten. Damit behalte die Bundesregierung ihre souveräne Entscheidungskraft.
Die Entscheidung war größtenteils so erwartet worden. Enttäuschend ist jedoch, dass das Verfassungsgericht kaum weitere Einschränkungen forderte. Damit ist der Weg frei für weitere Milliardenhilfen durch Deutschland. Es ist praktisch ein Freibrief für die Bundesregierung, weitere Billionen nach Brüssel zu verschieben.
Geklagt hatte eine Gruppe von Professoren sowie der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU). Die Kläger betrachten die deutschen Garantien für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro sowie die Beteiligung am Euro-Rettungsschirm für verfassungswidrig. So seien die Rechte des Bundestages beschnitten worden. Zudem würde sich die EU durch den rund 750 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm, von dem die EU und die EU-Mitgliedsländer gut 500 Milliarden Euro tragen, zu einer Transferunion verwandeln. Insgesamt wurden über 50 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Der Zweite Senat hatte sechs davon ausgewählt und in einem Pilotverfahren über diese befunden.
FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den umstrittenen Griechenland-Hilfen auch ein Votum gegen die Einführung von Euro-Bonds. "Damit ist nun auch gerichtlich klargestellt, dass es keine Blankovollmacht für die Bundesregierung bei der Euro-Stabilisierung geben darf", sagte der haushaltspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion am Mittwoch zu Reuters.
EU zufrieden
Die EU-Kommission hat sich erleichtert über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm gezeigt. Die Behörde nehme das Urteil zufrieden zur Kenntnis, sagte die Sprecherin von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso am Mittwoch in Brüssel. Das Urteil habe bestätigt, dass die Hilfen für Griechenland und der Euro-Rettungsschirm mit der deutschen Verfassung in Einklang stünden.
Finnen skeptisch
Finnischer Ministerpräsident bekräftigt: Könnten aus Hilfspaket für Griechenland ausscheren, wenn es keine zusätzlichen Sicherheiten gibt.
Nicht im Namen des Volkes!
Peter Boehringer: "Voßkuhle hat entgegen seiner eigenen höchst europafreundlichen Tradition in diesem Fall auch geltendes Europa-Recht schlichtweg nicht angewandt! Das ist vielleicht der größte Skandal des Tages: Ausgerechnet ein BVerfG, das sonst akribischst JEDE EU-Regelung und - Richtlinie zeitnah und oft sogar in vorauseilendem Gehorsam umsetzt, hat heute geltendes EU-Verfassungsrecht (Art. 125 AEUV – „No Bailouts“!) schlichtweg ignoriert!
Und der Lissabon-Vertrag bzw. die EU-Verfassung ist selbstredend auch in Deutschland für alle Bürger und eigentlich auch für Verfassungsrichter geltendes bundesdeutsches Recht! Oder gilt dieser Automatismus seit heute nicht mehr für Sie und uns, Herr Voßkuhle? Dann sagen Sie es uns bitte, denn dann werden wir künftig wieder Glühbirnen über 60 W in Deutschland verkaufen und wir werden Brüsseler Richtlinien vom Gleichstellungsgesetz bis hin zu Türkei-Heranführungsverträgen dahin hängen, wo sie nach dem Willen des Volkes hingehören: auf den Hänger der Toilettenpapierrolle. Dies kann nicht im Namen des Volkes sein.“
Mehr: "Nicht im Namen des Volkes (II)" www.goldseitenblog.com