Im Fall des abgeschobenen Sami A. hat der zuständige tunesische Ermittlungsrichter einer Anwältin des Mannes telefonisch mitgeteilt, "dass er kein Ausreiseverbot gegenüber ihrem Mandanten verhängt und keine Bedenken habe, wenn dieser nach Deutschland ausreise".
Das geht laut eines Berichts der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von Freitag hervor, mit dem es ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängte.
Die Anwältin bestätigte der Zeitung das Gespräch mit dem Ermittlungsrichter und dessen Zusammenfassung im Gerichtsbeschluss.
Das Gericht hatte die Ausländerbehörde der Stadt zuvor aufgefordert, den Tunesier bis Dienstag der abgelaufenen Woche zurückzuholen. Es bemängelte eine "grob rechtswidrige" Abschiebung und sieht den Mann in Tunesien der Gefahr von Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt.
Die Stadt Bochum hatte - über den verantwortlichen Landesminister Joachim Stamp von der FDP - erst nach Ablauf der Frist am Mittwoch eine Anfrage zur Rückholung des Mannes aufgesetzt; sie lag den tunesischen Behörden bis Freitag jedoch nicht vor.
Dieses Vorgehen erscheine "in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland mehr als befremdlich", schrieb das Gericht nach Angaben der FAS in seiner Urteilsbegründung. Der in Deutschland als Gefährder eingestufte Sami A. war Ende Juli aus tunesischer Untersuchungshaft entlassen worden.
Die Behörden dort behielten seinen Reisepass ein, der zudem abgelaufen ist. Allerdings zeigte das Gelsenkirchener Gericht noch einen anderen Weg auf, um den Tunesier zurückzuholen: Deutschland kann ihm einen sogenannten Notreiseausweis ausstellen.
Foto: Tunesien, über dts Nachrichtenagentur