Geldwäschegesetz: Tausende Geschäfte ausgewählter Branchen müssen künftig Geldwäschebeauftragte benennen und verdächtige Bar-Transaktionen melden. Auch Edelmetall-Geschäfte betroffen. E-Geld wird komplett verboten. Finanzministerium: „Wir können keine anonymen Geldströme jenseits der regulierten Bankenmärkte akzeptieren“. - Nur noch ein kleiner Schritt zum Goldverbot?
Tausende Unternehmen ausgewählter Branchen müssen künftig Geldwäschebeauftragte benennen. Dazu zählen insbesondere Geschäfte mit hochwertigen Gütern wie Edelmetalle, Autos, Kunst, Edelsteine, Arbeitsmaschinen oder Boote. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, bereitet das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Änderung des Geldwäschegesetzes vor. Im Gegenzug will die Regierung von ihrem ursprünglichen Plan ablassen, alle Unternehmen mit mehr als neun Beschäftigten zu einem Geldwäschebeauftragen zu verpflichten.
Nicht nachgeben will das Finanzministerium beim E-Geld, in dem das Bundeskriminalamt ein bedrohliches Einfallstor für Geldwäscher sieht. Auch Tankstellen und Kioske, die solche Chip-Karten verkaufen, mit denen sich an Automaten oder im Internet bargeldlos bezahlen lässt, sollen wie Banken verpflichtet werden, Namen und Adressen der Kunden zu notieren.
„Wir können keine anonymen Geldströme jenseits der regulierten Bankenmärkte akzeptieren“, sagte ein Experte des Bundesfinanzministeriums, „deshalb müssen wir auf einer lückenlosen Kontrolle auch beim E-Geld bestehen.“ Ausnahmeregelungen soll es nicht geben, weil der Anstieg der Geldwäschekriminalität auch auf E-Delikte zurückgeführt wird. Derzeit liegt das E-Geldvolumen in Deutschland bei schätzungsweise einer Milliarde Euro jährlich, weltweit bei 100 Milliarden. Bis 2015 könnte der globale Markt auf 500 Milliarden Euro klettern.
Bis Mittwoch kommender Woche will das Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention ändern. Dann findet im Finanzausschuss des Bundestages eine Anhörung statt. Bis zum 9. November will der Finanzausschuss abschließend darüber beraten, bevor der Bundestag darüber abstimmt und das Gesetz beim Bundesrat landet.