Die Bundesbank wehrt sich gegen die Kaperung ihrer Währungsreserven durch den Internationalen Währungsfonds. Der IWF will Währungsreserven wie die sogenannten Sonderziehungsrechte als Garantien für seine Kredite an europäische Krisenländer verwenden.
Die Bundesbank wehrt sich mit einem Rechtsgutachten gegen die Kaperung ihrer Währungsreserven durch den Internationalen Währungsfonds. Der IWF will Währungsreserven wie die sogenannten Sonderziehungsrechte als Garantien für seine Kredite an europäische Krisenländer verwenden. Das sei mit den Rechtsgrundlagen der EU nicht vereinbar, urteilen die Juristen der Bundesbank. Denn im Schadensfall könnten die Garantien bei der Bundesbank gegen Euro eingelöst werden. Das wäre der Einstieg in die Staatsfinanzierung durch die Zentralbanken, dem gleich drei Paragrafen des EU-Vertrags entgegenständen. Zudem sei der Umweg über den IWF fragwürdig, weil damit verschleiert werde, dass letztlich die Europäer selbst haften.