Seit Jahrzehnten gibt es bei der FDP eine Tradition: Sie fällt um.
So auchletzte im Deutschen Bundestag, wo sich die Liberalen in die Front der Steuererhöher einreihten und den Weg für eine Reform der Grundsteuer freimachten.
Die Grundsteuer steht den Kommunen zu. Ihr jährliches Aufkommen beträgt 14 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Erhebung allein auf Basis von teilweise jahrzehntealten Bodenwerten verworfen.
Jetzt kommt ein Verfahren, dass auch Erträge wie Mieteinnahmen in die Berechnung der Steuer einbezieht und den Weg frei macht für saftige Erhöhungen.
Denn – wie die Bundesregierung selbst feststellt – die Hebesätze der Kommunen für die Grundsteuer müssen von diesen gesenkt werden, soll es nicht zu einer Einnahmeexplosion kommen. Doch eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass Politiker darauf verzichten, die Bürger zu schröpfen, wo es geht.
Die FDP hatte einen Hebel in der Hand, mit dem das Projekt hätte gestoppt werden können. Für eine vom CSU-regierten Bayern ultimativ geforderte Öffnungsklausel für ein vom Bundesmodell abweichendes Ländermodell ist eine Grundgesetzänderung erforderlich, für die die gar nicht mehr große Große Koalition auf die Stimmen der FDP angewiesen ist, um die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zu erreichen.
Am Mittwoch (16. Oktober 2019) kapitulierte die FDP ganz traditionell im Finanzausschuss des Bundestages und stimmte der Grundgesetzänderung zu, die Voraussetzung für die Steuererhöhungsorige ist.
Die Grünen stimmten auch zu, was nicht weiter wundert: Eine Steuererhöhung kann für sie gar nicht hoch genug sein. Zudem ließen sie sich von Union und SPD kurz vor der endgültigen Abstimmung im Finanzausschuss eine wichtige Klarstellung für ihre Klientel beschließen.
Windkraftanlagen im Außenbereich und die Zufahrtswege dahin gelten jetzt grundsätzlich als landwirtschaftliches Vermögen – mit der Folge, dass dafür nur die wesentlich niedrigere Grundsteuer A zu zahlen ist, während Unternehmen und alle anderen Eigentümer von Immobilien mit der wesentlich höheren Grundsteuer B belastet werden.
Windkraftanlagen sind Industrieanlagen. Dass eine Industrieanlage wie Hühnerstall besteuert wird, offenbart das erschreckende Ausmaß der Verrücktheit der Berliner Politik.