Die Grünen-Bundestagsfraktion setzt sich für ein bundesweites Recht für eine Deckelung von Mieten ein. Der Bundestag solle eine Änderung des Baugesetzbuches auf den Weg bringen und darin "die Möglichkeit der Festlegung von Mietobergrenzen ausdrücklich verankern", heißt es in einem Antrag, der am Donnerstag ins Parlament eingebracht werden soll und über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten.
Demnach sollen Kommunen das Recht erhalten, in Stadtvierteln mit sozialer Mischung, sogenannte Milieuschutzgebiete, die Mieten zu begrenzen.
"Die Kommunen konnten früher in Milieuschutzgebieten nach öffentlich geförderten Modernisierungen Mietobergrenzen festlegen, wir wollen den Kommunen dieses Schutzinstrument wieder an die Hand geben", sagte Daniela Wagner, Sprecherin für Stadtentwicklung der Grünen-Bundestagsfraktion.
Um den bundesweiten Rechtsanspruch zu gewährleisten, fordern die Grünen in ihrem Antrag den Bundestag auf, im Baugesetzbuch die Paragrafen zu städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (§136) und zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (§172) zu ändern.
Außerdem wollen die Grünen mit ihrem Antrag stärker gegen Spekulanten vorgehen und den Kommunen weitgehende Rechte einräumen. "Wenn wir den steigenden Bodenpreisen länger tatenlos zuschauen, leisten wir der weiteren Spaltung der Gesellschaft Vorschub, dies muss sich endlich ändern", sagte Wagner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
So solle Bauland künftig entweder nach Konzeptvergabe oder nach Erbbaurecht vergeben werden, heißt es in dem Antrag. Zudem solle das kommunale Vorkaufsrecht auf Schrottimmobilien, Zwangsversteigerungen, Share Deals und für Bodenbevorratung ausgeweitet werden.
"Die Kommunen brauchen endlich bessere Instrumente, um wenigstens gegen Exzesse vorgehen zu können, daher müssen Baugebote und Vorkaufsrechte scharfgestellt und Milieuschutzgebiete gestärkt werden", so die Grünen-Politikerin.
Foto: Mietwohnungen, über dts Nachrichtenagentur