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Abwrackprämie für Fenster

Polizeiliche Kriminalprävention von Bund und Ländern schlägt Abwrackprämie für Fenster und Türen vor – Besserer Schutz vor Wohnungseinbruchdiebstahl Top-Thema der Innenministerkonferenz

 

Die Polizeiliche Kriminalprävention von Bund und Ländern und die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention schlagen eine Abwrackprämie für Fenster und Türen vor. Die Prämie gehört zu einem der „Welt“  vorliegenden „Handlungskonzept“ zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen, das die beide Organisationen ausgearbeitet haben. Der Wohnungseinbruchdiebstahl ist ein Top-Thema der Innenministerkonferenz (IMK) in Osnabrück. 

 

Wer „alte gegen einbruchshemmende Türen“ tauscht, könnte nach dem Willen der Fachleute der Kriminalprävention bald finanziell belohnt werden. Mit einem Zuschuss von maximal 400 Euro pro Tür und bis zu 100 Euro pro Fenster, heißt es in dem 21-Seiten-Papier. Das Fördergeld soll beim örtlichen Bauamt beantragt werden - eine Rechnungskopie und das Zertifikat der eingebauten Teile reichen dafür aus. Ein ähnliches Programm gibt es bereits in Niederösterreich und in Wien, wo der Zuschuss in der Regel nach sechs Wochen ausgezahlt wird. Vorbild in Deutschland ist die „Abwrackprämie“ für Autos, die im Jahr 2009 von vielen Bürgern genutzt wurde. 

 

Der Grund für die Prämie: Während in anderen Deliktsfeldern die Kriminalität zurückgeht, verwüsten Einbrecher immer öfter Häuser und Wohnungen auf ihrer Suche nach Beute. Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei beim Wohnungseinbruchdiebstahl 144.117 Fälle, das waren 8,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahlen gehen schon seit 2009 kontinuierlich nach oben – um insgesamt 30 Prozent in den vier Jahren bis einschließlich 2012. Und der Aufwärtstrend setzt sich auch in diesem Jahr fort.

 

Neben der Abwrackprämie geht es auf der Innenministerkonferenz in Osnabrück deshalb auch darum, bessere steuerliche Anreize zu schaffen. Die soll man den Vorschlägen der Kriminalprävention zufolge erhalten, wenn man mechanischen oder elektronischen Einbruchschutz installiert. So könnte der Paragraph 35 a des Einkommensteuergesetzes erweitert werden, um künftig auch Materialkosten steuerlich absetzen zu können. Bisher lassen sich nur Arbeitsleistungen von Handwerkern geltend machen. Erwogen wird auch, die Obergrenze für solche Investitionen von derzeit 1200 Euro heraufzusetzen. Das wäre ein „weiterer Anreiz", heißt es in dem Konzept der Kriminalprävention.

 

Drittens werden in dem Papier zinslose Darlehen und Zuschüsse für Sicherheitsmaßnahmen angeregt, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden könnten. Solche Fördermittel für den Einbruchschutz würden dann in KfW-Programmen wie „CO2-Gebäudesanierung“ und „Altersgerecht Umbauen“ bereitgestellt. Bei der KfW müsste man dann nur eine Bescheinigung darüber einreichen, dass die Maßnahme fachgerecht ausgeführt wurde. „Die Montagebescheinigung wäre von einer Fachkraft zu unterzeichnen und gemeinsam mit dem Zertifikat der eingebauten Produkte beizulegen“, wird in dem Konzept erklärt.

 

Schließlich empfehlen die beiden Einrichtungen für Kriminalprävention bei Neubauten einen gesetzlichen Mindeststandard, der für den Einbau von Fenstern und Türen gelten soll. Sie plädieren dafür, den Standard mit bestimmten DIN-Normen in der Bauordnung beziehungsweise den entsprechenden Ausführungsvorschriften der Bundesländer zu verankern. Das dürfte für Bauherrn allerdings teuer werden - die Kosten werden mit „ab rund 2000 Euro pro Wohneinheit“ beziffert. Die Gesetzgebungskompetenz dafür liegt bei den Ländern.  

 

Die positive Wirkung von gesetzlichen Regelungen wurde in den Niederlanden bereits nachgewiesen. Dort existiert seit 1999 die baurechtliche Pflicht, mechanische Sicherheitstechnik bei Türschlössern, Fenster- und Türrahmen einzubauen. Einer Studie zufolge ist dadurch bei neuen Gebäuden im Vergleich zu Altbauten das Risiko, Opfer eines Einbruchs zu werden, um 26 Prozent gesunken. Verlagerungseffekte hin zu anderen Eigentumsdelikten wurden nicht festgestellt.

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