
Viele Gastronomen gingen aus Verzweiflung auf das Angebot ein, obwohl sie nach Ansicht mancher Juristen in vielen Fällen Anspruch auf wesentlich höhere Leistung hätten. Der betreffende Konzern versicherte gegenüber dem "Spiegel", "keinen Einfluss auf andere Versicherer genommen" zu haben, sich seiner harten Sichtweise anzuschließen. Die VKB äußert sich zu dem Sachverhalt nicht. Allein beim Landgericht München I sind 63 Klagen gegen Versicherer wegen nicht gewährter Corona-Deckung anhängig. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler sagte dem "Spiegel", die Branche ziehe sich "mit fadenscheinigen Argumenten aus der Verantwortung". Die Finanzaufsicht Bafin bleibe in der Angelegenheit "untätig, obwohl sie eigentlich eingreifen könnte". Auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag hatte die Bundesregierung erklärt, der Bafin seien "keine Fälle bekannt, in denen ein Versicherer eine Leistung aus der Betriebsschließungsversicherung entgegen eindeutig getroffener vertraglicher Vereinbarungen verweigert hätte".
Foto: Bedienung in einem Café, über dts Nachrichtenagentur