AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Bericht: Kulturstaatsministerin will acht Referatsleiter befördern


Claudia Roth (Archiv), über dts NachrichtenagenturIn der Behörde von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) stehen offenbar in dieser Legislaturperiode noch acht Spitzen-Beförderungen an. Wie die "Welt" unter Berufung auf ein Schreiben vom 30. Oktober berichtet, soll acht Referatsleitern "zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt einer Ministerialrätin / eines Ministerialrats der Besoldungsgruppe B3 übertragen werden". Alternativ solle ein "außertarifliches Entgelt" in Höhe der jeweiligen Dienstbezüge eines Bundesbeamten dieser Besoldungsgruppe vereinbart werden. In einer nach dem Bruch der Ampel-Koalition eilig einberufenen Videokonferenz mit allen Mitarbeitern sollen die Beförderungen sowie die Verlängerung und Entfristung befristeter Mitarbeiter laut Zeitung als "eine der Prioritäten" bezeichnet worden sein, die man noch vor Ende der Legislatur erreichen möchte. Viele befristete Mitarbeiter wurden in dieser Legislaturperiode eingestellt, ein Teil von ihnen war zuvor bei Grünen-Abgeordneten, in der Bundestagsfraktion oder Bundesgeschäftsstelle der Partei beschäftigt. In Teilen des Hauses sorgt die Vorgehensweise offenbar für Unmut.

So stehen zahlreiche Kulturprojekte vor dem Aus, da der Bundeshaushalt 2025 nicht mehr vor der Bundestagswahl beschlossen wird. Mit der vorläufigen Haushaltsführung können die von Roths Behörde geförderten knapp 200 Träger zwar bereits bewilligte Projekte abwickeln. Anschließende Projekte - auch solche, die in Erwartung eines neuen Haushalts bereits angegangen wurden - können aber wohl nicht mehr finanziert werden. Dies soll in der Videokonferenz der Amtsleitung unerwähnt geblieben sein - während die Beförderungen als prioritär gelten. Damit konfrontiert, teilte eine Sprecherin der Staatsministerin mit, dass es sich um Beförderungen von seit vielen Jahren und auch bereits in der letzten Legislaturperiode als Referatsleitungen in der BKM tätigen Beamten handele. Weitere bevorstehende Beförderungen beträfen "vor allem Beschäftigte des gehobenen und des mittleren Dienstes, diese haben für die BKM Priorität". Die acht Beförderungen, die innerhalb der Behörde für Unmut sorgen, betreffen allerdings den höheren Dienst. Für die Besoldungsgruppe B3 ist ein Monatsbrutto von 9.603 Euro veranschlagt. Hinzu kommt eine Ministerialzulage in Höhe von 400 Euro. Bislang sind die Referatsleiter in der Besoldungsstufe A16 eingestuft. Ohne Ministerialzulage gelten hier je nach Erfahrung und Beschäftigungsdauer Bruttogehälter von 6.919 bis 8.717 Euro. Vor einer Pensionierung ist die letzte Besoldungsstufe relevant.

Foto: Claudia Roth (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.