
Dies gilt auch für verkaufsoffene Sonntage. Die einzelnen Verordnungen legen nicht fest, an welchen Sonntagen geöffnet werden muss, sondern setzen lediglich Rahmenrichtlinien fest. In der Regel ist eine Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen festgelegt. In einzelnen Bundesländern sind bis zu zwölf erlaubt. Die verkaufsoffenen Sonntage müssen dabei an einen Anlass geknüpft sein. Vor allem die Gewerkschaft Verdi zog zuletzt aber immer wieder gegen von Kommunen festgelegte Sonntagsöffnungen vor Gericht.
Von Preen sagte mit Blick auf den Anlassbezug weiter: "Genau diese Einschränkung muss bundesweit weg - und zwar rechtssicher. Unternehmer brauchen diesen Freiraum, entscheiden zu können, wir machen jetzt mal auf." Laut dem HDE-Präsidenten könnten Unternehmen Sonntagsöffnungen auch niemals gegen die eigene Belegschaft durchsetzen. "Aber, wenn alle gemeinsam sich dafür entscheiden, dass beispielsweise die Läden am Sonntag öffnen, dafür aber am Montag geschlossen bleiben, warum denn nicht? So viel Flexibilität sollte möglich sein", forderte von Preen.
Eine Festlegung auf eine Obergrenze bei sonntäglichen Öffnungen lehnte er ab. Eine Diskussion um die Anzahl der Tage führe nicht weiter. "Man sollte die Unternehmen einfach eigenständig entscheiden lassen unter Berücksichtigung, was an dem jeweiligen Standort richtig und möglich ist", erklärte von Preen. Er verwies auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches den möglichen Rahmen dafür längst gegeben habe.
Foto: Menschen in einer Fußgängerzone (Archiv), über dts Nachrichtenagentur