Ein neues Gesetz erlaubt institutionellen Anlegern Investitionen in Bitcoin und Co. Privatanleger können künftig über den Onlinebroker der Sparkassen indirekt investieren.
Spezialfonds dürfen mit neuem Fondsstandortgesetz bis zu 20 Prozent in Krypto-Werte investieren: Institutionelle Fonds dürfen nach dem neuen Fondsstandortgesetz, das am Montag in Kraft getreten ist und in Teilen bereits seit dem 1. Juli gilt, in Deutschland bis zu 20 Prozent an Kryptowährungen halten. Allerdings haben zu diesen Fonds lediglich institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder Versicherungen Zugang. Wenn die 20-Prozent-Grenze durch die Spezialfonds ausgenutzt werden sollte, könnten Hunderte Milliarden Euro zusätzlich in den Kryptomarkt fließen.