Bekanntlich soll bei thyssenkrupp die diesjährige ordentliche Hauptversammlung bald – am 1. Februar 2019 im „RuhrCongress“ in Bochum – stattfinden. Der Blick auf die Internetseite des Unternehmens zeigt, dass es für diese Veranstaltung auch einen Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands“ gibt. Demnach sieht dieser Gegenantrag vor, Zitat: „Den Mitgliedern des Vorstandes wird die Entlastung verweigert“. ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.
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