POTSDAM - Der Braunkohlekonzern Leag untermauert den Anspruch auf Entschädigungen, wenn der Kohleabbau seitens des Staates untersagt wird.
Leag will Entschädigungen bei vorzeitigem Stopp der Braunkohle. Das betreffe den Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow-Süd, teilte die Leag am Dienstag mit. An dieser Kohle habe die Leag durch das Grundgesetz geschütztes Bergwerkseigentum. Das gelte vor allem, wenn es einen rechtswirksamen Braunkohleplan gebe, der öffentliches Interesse an der Gewinnung der Kohle festschreibe.
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