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Fall Osram: Finanzaufsicht billigt erstmals Offerte durch Nichtstun

Erstmals hat die deutsche Finanzaufsicht nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) eine Übernahmeofferte genehmigt, indem sie nichts getan hat.

Weder gestattete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) das neuerliche Gebot der österreichischen AMS für den Lichtkonzern Osram aktiv, noch untersagte sie es. Statt dessen wählte sie in einer bislang beispiellosen Entscheidung den dritten Weg: Sie ließ eine Zehn-Werktages-Frist verstreichen, wodurch die Übernahme automatisch gebilligt ist. Entsprechende Informationen aus Finanzkreisen bestätigte die Bafin auf Anfrage.

Kapitalmarktfachleute interpretierten das am Donnerstag mit unterschiedlichen Nuancen: Die einen sahen darin eine Genehmigung zweiter Klasse. Andere sagten, die Bafin versuche sich wohl neutral zu verhalten. Denn der Gesetzgeber prüft gerade eine Lücke im Übernahmegesetz, die für den vorliegenden Fall relevant ist. Für Osram kommt diese Prüfung nun zu spät. Die Gesetzeslücke betrifft die Sperrfrist für einen Bieter, der mit einer ersten Offerte gescheitert ist: Er muss regulär bis zum nächsten Anlauf ein Jahr warten. AMS umging das über eine neue Tochtergesellschaft („AMS Offer GmbH“). Im Prinzip hat der Gesetzgeber einen derartigen Kniff im Auge, denn häufig ist im Übernahmegesetz die Rede vom Bieter und gemeinsam handelnden Personen – aber nicht im Paragraphen zur Sperrfrist. Das Bundesfinanzministerium teilte vor zwei Wochen auf F.A.Z.-Anfrage mit, es prüfe, ob die Sperrfrist künftig für mehr als nur die formale Bietergesellschaft gelten solle.

„Wir können bestätigen, dass die Bafin die Angebotsunterlage der AMS Offer GmbH zur Übernahme der Osram Licht AG weder gestattet noch untersagt hat“, teilte eine Bafin-Sprecherin am Donnerstag mit. Entsprechend dem Übernahmerecht gelte die Offerte nach zehn Werktagen automatisch als gestattet – was „Gestattungsfiktion“ genannt wird. „Die Gestattungsfiktion wurde hier zum ersten Mal genutzt.“ Befragt nach dem Grund, verwies die Sprecherin auf die Aussage des Finanzministeriums in Berlin.

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