Bei Pleiten sollen Firmeninhaber künftig entmachtet werden. Gegen den Willen der Eigentümer kann dann beispielsweise eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals beschlossen werden. Auch können Forderungen von Gläubigern in Anteile an der Krisenfirma umgewandelt werden (Debt-to-Equity-Swap).
Eigentümer von Unternehmen sollen künftig Rechte einbüßen, wenn eine Insolvenz droht. Das sieht ein Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwochausgabe) vorliegt. Gegen den Willen der Eigentümer kann dann beispielsweise eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals beschlossen werden. Auch können Forderungen von Gläubigern in Anteile an der Krisenfirma umgewandelt werden (Debt-to-Equity-Swap). „Die Finanzmarktkrise hat erneut gezeigt, dass eine Sanierung von Unternehmen häufig Eingriffe in die Rechte der Anteilsinhaber erfordert", schreibt das Justizministerium zur Begründung.
Die Firmeninhaber werden damit in wesentlichen Punkten den Gläubigern gleichgestellt. Bei der Änderung orientiert sich die Justizministerin erklärtermaßen am amerikanischen Insolvenzrecht (Chapter 11). Das Grundrecht auf Eigentum werde durch diesen Schritt nicht verletzt. Denn nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beschränke sich die schützenswerte Rechtsposition der Unternehmenseigner auf den – soweit vorhanden – restlichen Vermögenswert. Ihre Interessen würden durch ihre Mitwirkung am Verfahren und einen Minderheitenschutz garantiert. Dieser sieht unter bestimmten Umständen eine Ausgleichszahlung vor. Zur Abwehr von „Störerstrategien" wird ihnen außerdem ein „Obstruktionsverbot" auferlegt.
An der vor elf Jahren in Kraft getretenen Insolvenzordnung sieht Leutheusser-Schnarrenberger erheblichen Reformbedarf. „Das geltende Recht legt der frühzeitigen Sanierung zahlreiche Hindernisse in den Weg", schreiben ihre Beamten. In der Vergangenheit hätten einige Unternehmen sogar ihren Sitz nach England verlegt, da Geschäftsleitung und Gläubiger dort in einer Insolvenz mehr Mitwirkungsrechte hätten. Geschäftsführer und Vorstände sollen zudem größere Chancen bekommen, am Ruder zu bleiben. Aber auch Gläubiger werden stärker auf eine Mitwirkung an den Rettungsversuchen verpflichtet. „Wirtschaftlich sinnvolle und von einer Mehrheit der Beteiligten gewünschte Sanierungen dürfen nicht an der Blockade Einzelner scheitern", schreibt das Ministerium.