Früherer Barschel-Ermittler darf sein Buch veröffentlichen. Das Buch trägt den Titel „Ein Mord, der keiner sein durfte. Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaates“.
Der frühere Lübecker Chefankläger Heinrich Wille kann nach jahrelangem Streit nun doch ein Buch über seine Einblicke in den Fall Barschel veröffentlichen. Das sagte der frühere Leiter der Staatsanwalt Lübeck der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „Die Welt“ (Mittwochausgabe).
Demnach wird das Buch den Titel „Ein Mord, der keiner sein durfte. Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaates“ tragen und im September im Schweizer Rotpunktverlag erscheinen. Wille hat seinen Text bereits 2007 geschrieben. Bisher ist ihm aber vom Generalstaatsanwalt in Schleswig verboten gewesen, seine dienstlichen Erkenntnisse in Buchform privat zu vermarkten.
Jetzt, da Wille im Ruhestand ist, sind die juristischen Bedenken gegen die Veröffentlichung vom Tisch. „Es ist bedauerlich, dass es erst meiner Pensionierung bedurfte, um die Meinungsfreiheit zur Geltung zu bringen“, sagte Wille der „Welt“. Nach Angaben des Rotpunktverlags wird das Buch enthüllen, wie Politiker und Justizbehörden die Arbeit der Lübecker Ermittler behindert und Beweismittel zurückgehalten haben.
Heinrich Wille gilt als einer der besten Kenner des Barschel-Falles. Er ist in den Neunzigerjahren bei seinen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass sich der frühere schleswig-holsteinische Ministerpräsident Uwe Barschel 1987 im Genfer Hotel „Beau Rivage“ nicht selbst getötet haben kann, sondern ermordet worden ist.
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