Unter dem Vorwand der "Geldwäsche" plant die Regierung strengere Kontrollmaßnahmen ab 2012: Geschäfte sollen Verdächtige melden, der Umtausch in E-Geld wird überprüft, Bareinzahlungsgrenze bei Banken wird von 15000 auf 1000 Euro reduziert. Der Hit allerdings: Einführung eines Geldwäschebeauftragten für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern. - Bundesrat kann den Entwurf bis 8. Juli "kommentieren".
von Dirk Weckerle
Praktisch unbemerkt von der Öffentlichkeit plant die Bundesregierung ab 2012 eine Verschärfung des "Geldwäsche-Gesetzes", welches in seiner Ausführung mehr an die Praktiken von Nordkorea erinnert als an einen angeblich freiheitlichen Rechtsstaat. Im Prinzip geht es darum, die Freiheit des Geldes bis auf ein Minimum einzuschränken - das ganze natürlich unter dem Vorwand, Geldwäsche und Terror zu bekämpfen.
In aller Heimlichkeit hat die Bundesregierung deshalb einen "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" dem Bundesrat übermittelt. Dieser kann den Entwurf bis zum 8. Juli kommentieren. Ob der Bundesrat große Änderungen an dem Entwurf vornimmt darf allerdings bezweifelt werden. Somit ist zu befürchten, dass das neue Geldwäschegesetz ab 2012 in Kraft tritt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet radikale Einschränkungen der Geldfreiheit und damit der Freiheit ansich: Neben der Senkung der Bareinzahlungsgrenze von 15.000 auf 1000 Euro und der Einführung eines Geldwäschebeauftragten für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern enthält er einen Passus zum "E-Geld": Beim Tausch von Euro in E-Geld muss künftig der Einzahler überprüft werden. Damit wird anonymes Bezahlen im Internet verhindert. Die neue Regelung würde beispielsweise die Möglichkeit unterbinden, über Prepaidkarten wie Paysafecard anonym Geld zu überweisen, mit dem etwa kostenpflichtige Anonymisierungsdienste im Internet bezahlt werden können. - Inwiefern die neue Verordnung auch beim Kauf und Verkauf von Edelmetallen wie Gold und Silber zum Tragen kommt, ist jedoch offen.
Die "Optimierung" der Geldwäscheprävention soll bereits Anfang 2012 greifen. Die Krönung des Entwurfs besteht darin, das etwa "Blockwarte" verdächtige Transaktionen oder Käufe dem Finanzamt zu melden haben. Autohändler beispielsweise wären verpflichtet, eine Meldung an die Behörden zu machen, wenn "politisch exponierte Personen" und ihre Angehörigen ein Geschäft tätigen. Kauft die Frau eines ausländischen Diplomaten ein Auto, ist der Händler demnach verpflichtet, die Details an die Behörde weiterzugeben. Das gleiche gilt natürlich auch, wenn sich ein einfacher Arbeiter plötzlich einen nagelneuen Mercedes kauft und diesen bar bezahlt. Doch nicht nur Verkäufer müssen gemäß dem Entwurf verdächtige Geschäfte melden. Auch Steuerberater, Anwälte, Notare und auch Spielbanken sind dann verpflichtet, Transaktionen zu melden, wenn sie unklarer Herkunft sind.
Zusätzlich soll eine zentrale "Verdachtsmeldestelle" geschaffen werden, um die Denunaziation zu erleicherten. Im Juristendeutsch heisst dies in der neuen Verordnung: "Anpassung des Verdachtsmeldewesens bei der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen".
Besonders kurios: Unter Abschnitt "C" des neuen Gesetzentwurfts ist zu lesen "Alternativen: Keine" - insofern dürfte der Handlungsspielraum des Bundesrats begrenzt sein.
Die DIHK kritisierte das neue Geldwäschegesetz bereits kräftig und zweifelt an seiner Umsetzbarkeit. Dabei geht es der DIHK jedoch weniger um die Einschränkung von Freiheitsrechten sonder vielmehr um die Frage, wie man die Verordnung praktisch umsetzen könne: Durch die vom Bundesfinanzministerium vorgesehenen Änderungen würden nicht nur die Kreditinstitute betroffen, sondern darüber hinaus auch alle Branchen des Nicht-Finanzbereichs erheblich belastet und vor nicht lösbare praktische Umsetzungsprobleme gestellt.
Beispielsweise müssten alle Unternehmen – auch Kleinstbetriebe – einen Geldwäschebeauftragten samt Stellvertreter bestellen, sämtliche Mitarbeiter vom Pförtner bis zu den Reinigungskräften schulen und von allen Beschäftigten Führungszeugnisse einholen.
Völlig unklar sei auch, wie ein kleiner Händler ermitteln solle, wer gegebenenfalls wirtschaftlich hinter seinem Geschäftspartner stehe und wie dieser gesellschaftsrechtlich strukturiert sei, kritisiert der DIHK. Insgesamt bestehe am bisherigen Referentenentwurf dringender Nachbesserungsbedarf.